Abbruch
Mit dem Begriff
Abbruch bezeichnet man im Bauwesen die Zerstörung von Gebäuden aller Art durch ein
Abbruch-Unternehmen und die Entsorgung von den dabei entstehenden Abfällen. Ein Abbruch wird zum Beispiel dann durchgeführt, wenn ein altes Gebäude nicht mehr genutzt werden kann und auf der Fläche ein neues Gebäude entstehen soll. Bei einem teilweisen Abbruch können danach auch Veränderungen an der Bausubstanz durchgeführt werden.
Für einen
Abbruch benötigt das
Abbruchunternehmen Geräte wie Bagger (mit Hydraulikhammer oder Betonzange), Sortiergreifer oder Abrissbirne. Da der
Abbruchprozess bei Betonbauten Monate dauern kann, wird hier lieber gesprengt - sofern es die Gegebenheiten zulassen. Wenn nur Teile des Gebäudes vom Abbruch betroffen sind, setzt man eher kleinere Geräte wie Kernbohrgeräte oder Wandsägen ein.
Eine Firma, die sich auf
Abbruch spezialisiert hat, bietet meist noch folgende Dienstleistungen an: Bauwerksentkernungen, Entsorgungen, Industriemontagen, Altlastensanierungen, Diamantbohr- und Sägetechnik, Rodungsarbeiten, Erdarbeiten, Tieflader-Transporte und Grubenentleerungen.
Sicherheit beim Abbruch
Um einen
Abbruch ohne Gefahr durchzuführen, muss der Abbruch vorher genehmigt werden. In dieser Abbruchgenehmigung wird das Vorgehen dabei genau beschrieben. Bei einem
Teilabbruch in einem Haus kann auch dann eine Genehmigung erforderlich sein, wenn tragende Bauteile oder für den Brandschutz relevante Bauteile vom Abbruch betroffen sind.
Da beim
Abbruch Gefahren durch herunterfallende Bauteile auftreten können, muss die Abbruchstelle gut gesichert werden, so dass keine unbefugten Personen herumlaufen.
Schwierige Abbruchvorhaben, wie beispielsweise mit Sprengvorgängen, darf man erst dann beginnen, wenn die schriftliche Abbruchanweisung des
Abbruchunternehmers vorliegt. Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator sorgt für die Einhaltung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen.
Folgende Verfahren kommen bei einem
Abbruch zum Einsatz: Fräsen, Hochdruckfräsen, Sägen, Bohren, Abgreifen, Eindrücken, Einschlagen, Einziehen, Stemmen, Sprengen, Demontieren, Spalten, Scherschneiden, Hochdruckschneiden und Pressschneiden.
Entkernung bei Abbrucharbeiten
Will man ein Gebäude abbrechen, ohne die Fassade zu beschädigen, so bietet sich eine Entkernung an. Eine Entkernung ist der teilweise
Abbruch eines Gebäudes: Sie wird durchgeführt, wenn die Struktur eines Gebäudes baufällig ist oder aus anderen Gründen nicht mehr genutzt werden soll, die Fassade aber beispielsweise historisch ist und aus Gründen des Denkmalschutzes erhalten werden muss. Bei der Entkernung müssen ganze Gebäudeteile kostenintensiv abgestützt werden, da tragende Bauteile des Gebäudes durch den Abbruch verloren gehen.
Doch nicht nur wenn die Fassade erhalten bleiben soll, wird eine Entkernung durchgeführt. Auch beim
Abbruch kann sie große Dienste leisten, und zwar als Vorbereitung für den Abbruch: Wenn beispielsweise ein Gebäude mit asbesthaltigen Bauteilen gesprengt werden soll, muss dieses vor dem Abbruch entkernt werden, um bei der Sprengung die Emission mit Schadstaub möglichst gering zu halten.