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Brancheninfo: Altersheim

Altenheim

Ein Altenheim ist eine Wohneinrichtung für alte und meist pflegebedürftige Menschen. Die Pflegebedürftigkeit des Bewohners ist aber kein Kriterium für eine Aufnahme in ein Altenheim, allerdings meist der Anlass für die Einmietung in einem Altenheim.
Ein Altenheim kann von staatlichen Trägern finanziert werden, von privaten Betreibern (Kleinbetriebe und Kettenbetriebe), freigemeinnützigen Organisationen oder auch Stiftungen ohne Gewinnstreben.

Verschiedene Bezeichnungen eines Altenheims

Man verwendet neben der Bezeichnung Altenheim auch Pflegeheim, Seniorenheim, Altenstift oder Seniorenresidenz. Sie alle beschreiben Einrichtungen, in denen alten Menschen bei den Verrichtungen des alltäglichen Lebens, unterstützt werden. Betreutes Wohnen gehört auch dazu, allerdings ist das Spektrum der Pflege hier eher gering, da die Bewohner in der Regel nur gelegentlicher Hilfe bedürfen und einen eigenständigen Haushalt führen (siehe auch unten).
In der Fachsprache teilt sich ein Altenheim in die Unterarten Altenheim, Altenwohnheim und Altenpflegeheim:
-Altenwohnheim: Im Altenwohnheim hat das Wohnen das größte Gewicht. Pflegeleistungen und andere Hilfen gibt es meist nur in geringerem Umfang.
-Altenheim: In einem Altenheim überwiegt zwar das selbstbestimmte Leben, doch die Bewohner bekommen Hilfen beim Aufräumen der Wohnung und kriegen eine Essensversorgung.
-Altenpflegeheim: Das Altenpflegeheim bietet eine stationäre Pflege rund um die Uhr.

Situation der Altenheime in Deutschland

Der Überbegriff "Alten- oder Seniorenheim" bezeichnet in Deutschland gemäß dem Heimgesetz eine dreistufige Versorgung mit Altenwohnheim, Altenheimen und Altenpflegeheim. Nicht jedes Altenheim muss aber alle Formen anbieten. Die meisten Anbieter bieten Altenpflegeheime mit vollstationärer Pflege an. Die Rahmenbedingungen für die Anerkennung und Finanzierung von einem Altenheim bestimmt in Deutschland das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Die Heimaufsicht kontrolliert die Alten- und Pflegeheime regelmäßig und achtet darauf, dass die Heimmindestpersonalverordnung eingehalten wird.

Sonderfall Betreutes wohnen

Viele Menschen wollen auch im Alter nicht auf die Vorteile eines eigenen Haushaltes verzichten und entscheiden sich deshalb für ein Betreutes Wohnen. Dabei handelt es sich um eine Wohnanlage in barrierefreier Bauweise (keine Schwellen, breite Türen, Notrufanlage) mit der Option, Pflegedienste jederzeit in Anspruch nehmen zu können.
Oftmals betreibt ein Altenheim gleich Betreutes Wohnen mit, um gemeinsame Ressourcen nutzen zu können. Ein Vorteil am Betreuten Wohnen ist, dass alte Menschen bis zu ihrem Lebensende in den eigenen vier Wänden bleiben können - selbst bei schwerer Pflegebedürftigkeit.

Altenpfleger im Altenheim

Ein Altenpfleger ist eine Fachkraft für die Altenpflege, die alte Menschen in einem Altenheim betreut und pflegt. Während der Beruf des Altenpflegers früher eher zu dem des Krankenpflegers dazugehörte, ist die Tätigkeit heutzutage ein eigenständiger Ausbildungsberuf. Wer Altenpfleger werden will, muss drei Jahre lang mindestens 2100 Stunden Unterricht und 2500 Stunden praktische Ausbildung absolvieren.