Altenheim
Ein
Altenheim ist eine Wohneinrichtung für alte und meist pflegebedürftige Menschen. Die Pflegebedürftigkeit des Bewohners ist aber kein Kriterium für eine Aufnahme in ein
Altenheim, allerdings meist der Anlass für die Einmietung in einem
Altenheim.
Ein
Altenheim kann von staatlichen Trägern finanziert werden, von privaten Betreibern (Kleinbetriebe und Kettenbetriebe), freigemeinnützigen Organisationen oder auch Stiftungen ohne Gewinnstreben.
Verschiedene Bezeichnungen eines Altenheims
Man verwendet neben der Bezeichnung
Altenheim auch Pflegeheim, Seniorenheim, Altenstift oder Seniorenresidenz. Sie alle beschreiben Einrichtungen, in denen alten Menschen bei den Verrichtungen des alltäglichen Lebens, unterstützt werden. Betreutes Wohnen gehört auch dazu, allerdings ist das Spektrum der Pflege hier eher gering, da die Bewohner in der Regel nur gelegentlicher Hilfe bedürfen und einen eigenständigen Haushalt führen (siehe auch unten).
In der Fachsprache teilt sich ein
Altenheim in die Unterarten
Altenheim,
Altenwohnheim und
Altenpflegeheim:
-
Altenwohnheim: Im
Altenwohnheim hat das Wohnen das größte Gewicht. Pflegeleistungen und andere Hilfen gibt es meist nur in geringerem Umfang.
-
Altenheim: In einem
Altenheim überwiegt zwar das selbstbestimmte Leben, doch die Bewohner bekommen Hilfen beim Aufräumen der Wohnung und kriegen eine Essensversorgung.
-
Altenpflegeheim: Das
Altenpflegeheim bietet eine stationäre Pflege rund um die Uhr.
Situation der Altenheime in Deutschland
Der Überbegriff "Alten- oder Seniorenheim" bezeichnet in Deutschland gemäß dem Heimgesetz eine dreistufige Versorgung mit
Altenwohnheim,
Altenheimen und
Altenpflegeheim. Nicht jedes
Altenheim muss aber alle Formen anbieten. Die meisten Anbieter bieten
Altenpflegeheime mit vollstationärer Pflege an. Die Rahmenbedingungen für die Anerkennung und Finanzierung von einem
Altenheim bestimmt in Deutschland das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Die Heimaufsicht kontrolliert die Alten- und Pflegeheime regelmäßig und achtet darauf, dass die Heimmindestpersonalverordnung eingehalten wird.
Sonderfall Betreutes wohnen
Viele Menschen wollen auch im Alter nicht auf die Vorteile eines eigenen Haushaltes verzichten und entscheiden sich deshalb für ein Betreutes Wohnen. Dabei handelt es sich um eine Wohnanlage in barrierefreier Bauweise (keine Schwellen, breite Türen, Notrufanlage) mit der Option, Pflegedienste jederzeit in Anspruch nehmen zu können.
Oftmals betreibt ein
Altenheim gleich Betreutes Wohnen mit, um gemeinsame Ressourcen nutzen zu können. Ein Vorteil am Betreuten Wohnen ist, dass alte Menschen bis zu ihrem Lebensende in den eigenen vier Wänden bleiben können - selbst bei schwerer Pflegebedürftigkeit.
Altenpfleger im Altenheim
Ein Altenpfleger ist eine Fachkraft für die Altenpflege, die alte Menschen in einem
Altenheim betreut und pflegt. Während der Beruf des Altenpflegers früher eher zu dem des Krankenpflegers dazugehörte, ist die Tätigkeit heutzutage ein eigenständiger Ausbildungsberuf. Wer Altenpfleger werden will, muss drei Jahre lang mindestens 2100 Stunden Unterricht und 2500 Stunden praktische Ausbildung absolvieren.