Geschenke München
Geschenke bezeichnen
kleine oder größere Gaben, die man einem anderen Menschen zu
besonderen Anlässen oder einfach so schenkt. Im juristischen Sinne sind Geschenke das freiwillige Übertragen des Eigentums an einer Sache oder an einem Recht an jemand anderen, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Man spricht auch bei Geschenken von nicht-materiellen Dingen, wie beispielsweise "Aufmerksamkeit
schenken" oder "Liebe schenken". Im eigentlichen Sinne handelt es sich bei Geschenken aber um Sachen.
Die Einzahl von
Geschenke ist
Geschenk. Andere Wörter für das Geschenk sind
Andenken,
Geschenkartikel und manchmal auch
Souvenir. Geschenke gibt es im
Geschenkladen, im
Andenkenladen oder aber in jedem Kaufhaus - es kommt ganz auf das
Geschenk an, wo man es kaufen kann. Zum
Einpacken der Geschenke wird oft Geschenkpapier verwendet - auch das findet man im Geschenkladen. Oft wird das Paket noch mit Geschenkband, einem farbigen Dekorationsband, verschönert.
Der Zweck der Geschenke
Geschenke erfüllen mehrere Zwecke. Sie können ein Ausdruck von altruistischem Handeln und der Anerkennung des Gegenübers sein. Man drückt damit Liebe, Freundschaft oder Zuneigung aus, in manchen Fällen auch Trost oder Schenklust. Andererseits werden oft auch Arme beschenkt, die weniger haben als man selbst.
Außerdem werden durch
Geschenke berufliche Beziehungen angebahnt oder verstärkt - man denke nur an Werbegeschenke. Geschenke können auch erfolgen, um Mitarbeiter zu motivieren oder um Ressourcen und Lagerkapazitäten zu schonen - Ware wird verschenkt statt entsorgt. Eine verwerfliche Form der Geschenke in einer Geschäftsbeziehung ist die Bestechung, die klar auf einen wirtschaftlichen Vorteil abzielt.
Sie können aber auch zum sozialen Druck auf den Beschenkten dienen, indem sich der Beschenkte danach verpflichtet fühlt, nun selber etwas zu
schenken. Das Gegengeschenk ist dann der Ausdruck von Dankbarkeit für ein erhaltenes Geschenk.
Anlässe für Geschenke
Es gibt viele Anlässe, um
Geschenke zu verteilen. Die häufigsten
Anlässe für Geschenke sind: Geburt oder Taufe, Geburtstage, Kommunion, Konfirmation oder ähnliche religiöse Feste, Muttertag, Vatertag, Namenstag, Ostern, Weihnachten, Valentinstag, Hochzeit, bestandene Prüfungen (wie Abitur oder Führerscheinprüfung), Jubiläen oder auch Leichenbegängnisse (in Form von Grabkränzen für den Toten).
Je nach Kulturkreis und persönlichen Gepflogenheiten unterscheiden sich die
Anlässe für Geschenke. Was bei manchen Familien als Anlass für ein Andenken üblich ist, kann sich bei der nächsten Familie schon wieder komplett unterscheiden.
Rechtliche Aspekte der Geschenke
Im deutschen Privatrecht muss ein
Geschenk eine Annahme mit einschließen. Das bedeutet, dass der Schenkende und der Beschenkte übereinstimmende Willenserklärungen haben müssen. Erst dann kommt ein Schenkungsvertrag zustande.
Man sagt im Volksmund auch: "Geschenkt ist geschenkt - wieder holen ist gestohlen". Es gibt allerdings juristische Ausnahmen, die eine Schenkung ungültig machen können - wie beispielsweise "grober Unfug".