Apotheke
Allgemeines zu den Apotheken
Als
Apotheke bezeichnet man ein Geschäft, in dem
Medikamente verkauft, geprüft und auch hergestellt werden. Die
Apotheken erfüllen somit den Auftrag des Gesetzgebers, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Die Herstellung von
Medikamenten erfolgt heutzutage hauptsächlich durch die Pharmahersteller, so dass dieses Aufgabengebiet nur noch in einem geringen Maß erledigt wird. Dagegen hat sich die ausführliche Beratung der Patienten zu einer Hauptaufgabe der
Apotheken entwickelt. Hierzu gehören die Aufklärung von Nebenwirkungen und die Erkennung von möglichen Wechselwirkungen, die durch die Einnahme anderer
Medikamente entstehen können.
Seit 1951 wurde ein einheitliches Symbol für die
Apotheken eingeführt, dass "rote A" mit einer Giftschale und der Äskulapschlange. Dieses Kennzeichen findet man an jeder
Apotheke und ist auch allseits bekannt.
Personal einer Apotheke
Eine
Apotheke muss zwingend von einem staatlich geprüften
Apotheker geleitet werden. Urlaubs- und krankheitsbedingt darf er sich bei einer Abwesenheitszeit von bis zu 4 Wochen pro Jahr von einem Pharmazieingenieur oder einem Apothekerassistenten vertreten lassen. Ist der
Apotheker länger abwesend, so muss er zwangsläufig von einem Apotheker vertreten werden.
Medikamente sind besonders erklärungs- bzw. beratungsbedürftige Waren. Daher dürfen
Medikamente nur in
Apotheken und nur von pharmazeutischem Personal verkauft werden. Zu diesem Fachpersonal zählen
Apotheker, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA). Letztgenannte dürfen
Medikamente nur unter Aufsicht des
Apothekers ausgeben. Ferner gehören zum Personal einer
Apotheke die pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten bzw. die Apothekenhelfer.
Geschichte der Apotheke
Das Wort
Apotheke stammt aus dem Griechischen und bedeutet "Aufbewahrungsort". Bei dem Aufbewahrungsort handelte es sich um einen Raum innerhalb eines Klosters, in dem Heilkräuter aufgewahrt wurden.
Die ersten
Apotheken bzw. die Vorläufer der
Apotheken wurden von Kaufleuten betrieben, die Heilkräuter und Gewürze zum Verkauf angeboten haben. Da die meisten Gewürze aus dem Vorderen Orient eingeführt wurden, handelte es sich bei diesen "
Apotheken" eher um eine Art Kolonialwarenladen.
Im Jahr 1241 wurde durch den römisch-deutschen Kaiser Friedrich II. das "Edikt von Salerno" (auch "
Edikt von Melfi") erlassen. Es handelt sich hierbei um die erste gesetzliche Trennung der Berufe Arzt und
Apotheker. Demnach durften Ärzte keine
Apotheke besitzen bzw. daran beteiligt sein. Damit soll vermieden werden, dass ein Arzt die
Medikamente verschreibt, die er selbst verkauft.
Ferner wurden die Arzneimittelpreise gesetzlich festgeschrieben, um eine Preistreiberei bzw. Wucher zu unterbinden.
Das "Edikt von Salerno" wurde zum Vorbild der Apothekengesetze in ganz Europa. Hieraus entstanden auch zahlreiche städtische Apothekenordnungen, in denen festgelegt wurde, dass
Apotheken nur
Arzneimittel verkaufen dürfen.
Im Mittelalter wüteten viele Epidemien. Eine der größten europäischen Epidemien forderte in dem Zeitraum von 1347 bis 1353 schätzungsweise 25 Millionen Todesopfer. Die durch die Pest ausgelöste Epidemie, die ein Drittel der Bevölkerung auslöschte, ging auch als "Schwarzer Tod" in die Geschichte ein.
Diese Epidemien führten dazu, dass die meist fahrenden Arzneimittelhändler in den Städten sesshaft wurden. Ferner wurden nun nicht nur Heilpflanzen, Gewürze und Drogen verkauft, sondern auch Arzneimittel in einer Werkstatt mit angeschlossenem Verkaufsraum (eine sog. "Offizin") hergestellt werden.
Durch das zunehmende Wissen der Chemie entwickelten sich die
Apotheken im 17. und 18. Jahrhundert vom Ort der Arzneimittelherstellung auch zum Ort der Arzneimittelforschung. Ende des 19., Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelte sich die pharmazeutische Industrie, die die bisherigen Hauptaufgaben der
Apotheken, die Produktion und die Forschung, übernommen hat. Die
Apotheken spezialisierten sich daher auf die Prüfung der Qualität und der Identität von
Arzneimitteln, sowie einer umfassenden Beratung rund um das Thema
Arzneimittel.
Versandapotheke
Neben den traditionellen
Apotheken vor Ort haben sich durch die Einflüsse des Internets
Versandapotheken entwickelt. Der Vorteil von diesen
Versandapotheken liegt darin, dass der Kunde bequer seine
Medikamente im Internet oder per Telefon bestellen kann und diese dann nach Hause geliefert werden. Die Hauptaufgabe der traditionellen
Apotheken, die umfangreiche persönliche Beratung der Kunden, wird hier per E-Mail oder Telefon durchgeführt.
Aufgaben der Apotheken
Arzneimittel sind entweder verschreibungspflichtig oder nicht. Verschreibungspflichtig heißt, dass der Kunde die
Medikamente von einer
Apotheke erhält, wenn er hierfür ein ärztliches Rezept vorlegen kann. Diese verschreibungspflichtigen
Medikamente bedürfen einer Beratung, weshalb sie nur in
Apotheken verkauft werden dürfen (sog. Apothekenpflicht). Die Ausgabe und die damit verbundene Beratung erfolgt nur durch gut geschultes Fachpersonal.
Neben dem Verkauf, der Prüfung und der Herstellung von
Arzneimitteln bieten
Apotheken auch ein reichhaltiges Zusatzsortiment und umfangreiche weitere Leistungen an. Zu dem Zusatzsortiment können beispielsweise homöopathische Produkte und Produkte der Krankenpflege (z.B. Bandagen, Kompressionsstrümpfe, Stützstrümpfe, etc.) und der Kosmetik gehören. Weiterhin bieten viele
Apotheken einen Überprüfungsservice für Ihren Erste-Hilfe-Schrank, der Hausapotheke, den Kfz-Verbandkasten und der Reiseapotheke an.
Ferner führen einige
Apotheken auch Blutuntersuchungen (z.B. Cholesterin-Untersuchung, Glucose-Untersuchung) durch und bieten zahlreiche Informationen rund um die Themen Asthma, Allergie, Ernährung, Diabetes, Homöopathie und Reise-Apotheke an.