Versteigerung München
Der Begriff
Versteigerung bezeichnet eine spezielle Form, um einen Artikel oder eine Dienstleistung zu verkaufen. Die Versteigerung dient somit der Preisermittlung. Bei der Versteigerung sind in der Regel Käufer und Verkäufer anwesend. Die Käufer geben Gebote ab - wer das höchste Gebot abgibt, ist der Gewinner der
Auktion und erhält den Artikel bzw. die Dienstleistung. Aufgrund der Tätigkeit des Bietens wird der Käufer auch oft Bieter genannt.
Weitere Namen für die
Versteigerung sind
Auktion, seltener auch Lizitation.
Auktionen und
Versteigerungen können in
Auktionshäusern oder im Internet stattfinden. Große Bekanntheit hat das Internetauktionshaus eBay erlangt. Eine weit verbreitete Form von Versteigerung ist die
Nachlassversteigerung. Gute
örtliche Versteigerungen findet man beispielsweise im Branchenbuch Die Münchner.
Vorteile der Versteigerung
Eine
Versteigerung bietet viele Vorteile. So kann der Verkäufer beispielsweise oftmals den optimalen Preis finden. Das macht insbesondere Sinn, wenn er nicht weiß, wie viel seine Ware auf dem Markt wert ist - bei einer
Auktion erhält er in den meisten Fällen genau das, was sie wirklich wert ist.
Ob man seine Ware im
örtlichen Auktionshaus oder im Internet versteigert, ist oftmals individuell abzuwägen - denn sowohl die
Versteigerung im
Auktionshaus als auch das Anbieten auf Ebay hat verschiedene Vor- und Nachteile. So dauert die
Versteigerung im Auktionshaus in der Regel nur wenige Minuten, während man im Internet mehrere Tage Zeit hat, den Artikel zu verkaufen. Außerdem muss sich der Verkäufer im örtlichen Auktionshaus beispielsweise nicht um den Versand der Ware kümmern - bei der Online-Auktion hingegen schon.
Unterschiedliche Gebotssysteme bei der Versteigerung
Bei
Auktionen kommen ganz unterschiedliche Gebotssysteme zum Einsatz. So gibt es beispielsweise
Auktionen mit offenen oder verdeckten Geboten - bei ersterer wissen die Teilnehmer, welche Gebote bisher abgegeben wurden. Bei der zweiten Variante der
Versteigerung geben die Bieter ihre Gebote in einem verschlossenen Umschlag ab.
Daneben gibt es noch die
stille Auktion - bei dieser
Versteigerung werden die Gebote nicht ausgerufen. Vielmehr liegt eine Liste aus, in die man sein Gebot eintragen kann. Eine weitere Form der Versteigerung ist die
Holländische Auktion, bei der von oben herab Beiträge genannt werden, bis jemand zuschlägt. Man sieht, es gibt
allerlei Formen der Versteigerung, die je nach Zweck und zu versteigerndem Artikel Sinn machen - oder eben nicht.
Rechtliche Grundlagen der Versteigerung
Bei der
Versteigerung kommen unterschiedliche rechtliche Grundlagen zum tragen. In Deutschland ist eine Versteigerung nach Paragraph 156 des BGB geregelt. Wichtig ist auch, dass bei
Auktionen im Internet ein gültiger Vertrag zustande kommt - leider gibt es viele Bieter, die dies immer noch nicht wissen und im Internet einfach "drauf los bieten", ohne dann die Ware bezahlen zu wollen.
Wer den Beruf Auktionator ausüben kann, ist hingegen nicht rechtlich geregelt - eine bestimmte berufliche Qualifikation braucht man nicht. Allerdings kann ein Auktionator auf Antrag öffentlich bestellt werden. Dann muss der Auktionator, der die
Versteigerung durchführt, eine besondere Sachkunde vorweisen können.