Autosachverständiger Brancheninformation
Kfz-Sachverständiger
Ein
Kfz-Sachverständiger (eigentlich: amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer) ist eine Fachkraft, die sich im Kraftfahrzeugwesen mit der Überprüfung und Überwachung von Kraftfahrzeugen befasst.
[mehr anzeigen] Die Hauptaufgabe von Kfz-Sachverständigen ist die Durchführung der Haupt- und Abgasuntersuchung, die Änderungsabnahmen an Kraftfahrzeugen (beispielsweise nach Einbau eines neuen Katalysators oder bei Tuningmaßnahmen), die Durchführung von Fahrerlaubnisprüfungen und das Erstellen von Gutachten bei Unfällen.
Ein Kfz-Sachverständiger arbeitet freiberuflich oder bei einer Technischen Prüfstelle wie beispielsweise der Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V. (KÜS). Die Tätigkeit der Kfz-Sachverständigen wird durch das Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachVG) geregelt.
Die Aufgaben eines Kfz-Sachverständigers
Ein Kfz-Sachverständiger führt Abgasuntersuchungen und Hauptuntersuchungen durch, bewertet Schäden (beispielsweise Schäden durch Unfall oder Hagel) an Kraftfahrzeugen, erstellt Unfallrekonstruktionen und nimmt Unfälle zusammen mit der Polizei auf. Einige Unternehmen bieten einen Notdienst an, der bei einem Unfall schnell vor Ort ist.
Einige Kfz-Sachverständige bieten auch einen Gebrauchtwagenservice an: Wenn man einen Gebrauchtwagen kaufen oder verkaufen möchte, erstellt ein Kfz-Sachverständiger ein Gutachten, das den Wert ausweist und Mängelfreiheit bescheinigt. Dadurch bekommen Käufer eine Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf.Voraussetzungen eines Kfz-Sachverständigen
Ein Kfz-Sachverständiger kann entweder als amtlich anerkannter Prüfer mit Teilbefugnis (aaPmT), amtlich anerkannter Prüfer (aaP), amtlich anerkannter Sachverständiger mit Teilbefugnis (aaSmT) oder amtlich anerkannter Sachverständiger (aaS) tätig sein.
Allgemein sollte ein Kfz-Sachverständiger folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter 24 Jahre
- Nachweis einer mindestens 18 Monate langen Tätigkeit als Meister oder Ingenieur.
- polizeiliches Führungszeugnis zum Nachweis der Zuverlässigkeit.
- körperliche und geistige Eignung.
- Angehöriger einer Technischen Prüfstelle (TP).
- mindestens sechsmonatige Ausbildung.
- Inhaber aller Fahrerlaubnisklassen mit Ausnahme von D und DE.
Des Weiteren gelten folgende tätigkeitsspezifischen Voraussetzungen für:
amtlich anerkannte Prüfer mit Teilbefugnis (aaPmT): Ein Meisterbrief im Bereich Kfz-Mechanik, Kfz-Elektrik oder Kfz-Mechatronik.
amtlich anerkannter Prüfer (aaP) und amtlich anerkannter Sachverständiger mit Teilbefugnis (aaSmT): Diplom-Ingenieur (FH/BA) Maschinenbau, Fahrzeugbau oder Elektrotechnik oder Abschlusszeugnis einer Ingenieurschule.
amtlich anerkannter Sachverständiger (aaS): Diplom-Ingenieur (TU/TH/Uni) Maschinenbau, Fahrzeugbau oder Elektrotechnik.