Rechtsanwalt Erbrecht München
Das Erbrecht
Das
Erbrecht regelt die privatrechtlichen und vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen. Ziel des Vererbens ist, dass das erworbene Vermögen zielgerichtet jemanden zugewendet wird. Die gesetzlich vorgeschriebene Erbfolge entspricht nicht immer den Vorstellungen des Erblassers. Mithilfe von wirksamen Testamenten oder
Erbverträgen kann der Erblasser seinen letzten Willen durchsetzen und sein Vermögen an bestimmte Personen oder bspw. zu wohltätigen Zwecken an bestimmte Institutionen weitergeben. Solche derartigen klaren Regelungen sind empfehlenswert, da dadurch
Streitigkeiten unter den Angehörigen (Erbberechtigten) vermieden werden kann.
Fachanwälte für Erbrecht
Fachanwälte für Erbrecht sind spezielle Anwälte, die aufgrund einer Zusatzausbildung
besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Rechtsgebiet des Erbrechts erworben haben und sich auf diesem Gebiet auch nachweislich besonders engagieren und weiterbilden.
Allgemeines zu den Rechtsanwälten für Erbrecht
Rechtsanwälte für Erbrecht beraten rund um die Themen Annahme bzw. Ausschlagung der Erbschaft,
Beratung bei Todesfall,
Enterben,
Erbgemeinschaft,
Erbschaftssteuer,
Erbstreitigkeiten,
Erbvertrag,
gesetzliche Erbfolge,
Patientenverfügung, Pflichtteil,
vorweggenommene Erbfolge (Schenken als Alternative),
Testamentsgestaltung,
Vermächtnis und Vorsorgevollmacht.