Rechtsanwalt Strafrecht
Rechtsanwalt Schwerpunkt Strafrecht
Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Strafrecht vertreten Mandanten, welchen vorgeworfen wird, eine
Straftat (
strafbare Handlung) begangen zu haben. Vom Gesetzgeber werden nicht nur zielgerichtete Handlungen unter Strafe gestellt, sondern in einigen Fällen auch das zielgerichtete Nicht-Handeln (z.B.
unterlassene Hilfeleistung). Straftaten werden nach der Schwere der angedrohten Strafe in Verbrechen und Vergehen unterteilt. Bei Verbrechen droht als Mindestmaß eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, bei Vergehen droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr. Aufgrund von Anzeigen oder eigenen Ermittlungen überprüft die Polizei verdachtsbegründende Umstände. Ziel der Erforschung ist es, den Tathergang und die möglichen Täter zu ermitteln. Sofern die Staatsanwaltschaft die Ansicht vertritt, dass das Ermittlungsergebnis der Polizei ausreicht, um den Beschuldigten (Verdächtigen) rechtskräftig zu verurteilen, wird von ihr Anklage erhoben. Ziel der Staatsanwaltschaft ist es, den Tatbestand der
Straftat nachzuweisen. Eine Verurteilung kann nur erfolgen, wenn Merkmale, die eine Handlung strafwürdig machen (Tatbestandsmerkmale) vorliegen, wenn der gesamte Handlungskomplex gegen die Rechtsordnung verstößt (Rechtswidrigkeit) und wenn keine Schuldausschließungsgründe (verminderte Schuldfähigkeit oder Strafunmündigkeit) vorliegen.
Ziele eines Rechtsanwaltes für Strafrecht
Der
Rechtsanwalt für Strafrecht versucht in einem Strafverfahren das beste und gerechteste Ergebnis (Freispruch oder eine relativ geringe Strafe) zu erreichen. Es empfiehlt sich schon bei einem Anfangsverdacht einen
Strafverteidiger einzuschalten, um Fehler zu vermeiden, die im Laufe des Verfahrens nicht mehr korrigiert werden können. Ferner kann der
Rechtsanwalt für Strafrecht frühestmöglich beginnen entlastende Informationen zu beschaffen und auszuwerten.
Wann wird ein Rechtsanwalt für Strafrecht benötigt
Das
Strafrecht beschäftigt sich mit
Straftaten gegen das Leben (
Mord,
Totschlag,
fahrlässige Tötung,
Schwangerschaftsabbruch), Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (
Vergewaltigung,
sexuelle Nötigung,
sexueller Missbrauch,
Ausnutzen sexueller Neigungen), Roheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit (
Raub,
Räuberische Erpressung,
räuberischer Angriff auf Kraftfahrer,
Körperverletzung, Straftaten gegen die persönliche Freiheit),
Diebstahl, Vermögens- und Fälschungsdelikte (
Betrug,
Veruntreuung,
Unterschlagung,
Urkundenfälschung, Fälschung von Geld,
Wertzeichen,
Zahlungskarten,
Schecks und
Wechsel),
Insolvenzstraftaten und sonstigen Straftatbeständen (
Widerstand gegen die Staatsgewalt,
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung,
Strafvereitelung,
Hehlerei,
Geldwäsche,
Brandstiftung,
Wettbewerbs-, Korruptions- und Amtsdelikte).
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwälte für Strafrecht sind spezielle Anwälte, die aufgrund einer Zusatzausbildung besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Rechtsgebiet des
Strafrechts erworben haben und sich auf diesem Gebiet auch nachweislich besonders engagieren und weiterbilden.