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Gebäudereinigung Ergolching: 1 Einträge gefunden

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Werner GmbH

Gebäudereinigung Ergolching
Tel.: (0871) 973450
84030 Ergolching
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Brancheninfo: Gebäudereinigung

Gebäudereinigung

Ein Gebäudereiniger oder eine Gebäudereinigungsfirma putzt und betreut Privatwohnungen, Häuser und gewerbliche Objekte von Industrie, Behörden, Handel, Versicherungen, Medien, Banken und anderen Unternehmen und Einrichtungen. Der Beruf des Gebäudereinigers ist seit 1934 ein staatlich anerkannter Handwerksberuf, in dem seit 2007 ein Mindestlohn vorgeschrieben wird.

Aufgaben eines Gebäudereinigers

Die Aufgaben des Gebäudereinigers unterscheiden sich je nach Objekt. Längst ist es nicht mehr nur das klassische "Kehren und Wischen", das die Kunden von der Reinigungsfirma verlangen. Gebäudereiniger übernehmen inzwischen auch die Glasreinigung, Fassadenreinigung, Unterhaltsreinigung, Graffitientfernung, Teppichreinigung und Bodenreinigung. Nicht selten bieten sie auch branchenübergreifende Dienste an wie beispielsweise Hausmeisterdienste, Catering-Service, Hol- und Bringdienste, Malerarbeiten, Parkraumüberwachung, Kantinenbewirtschaftung, Hausverwaltung oder Gartenarbeiten, Grünflächenpflege und Winterdienst.
Die Einsatzgebiete sind vielfältig: Überall dort, wo Dreck anfällt und die Besitzer oder Eigentümer nicht in der Lage sind, die Reinigung selbst zu übernehmen, braucht man die Dienste einer Reinigungsfirma. Gebäudereiniger arbeiten meist in Büros, Discotheken, Restaurants, Bars, Fitness-Studios, Kaufhäusern und Ladengeschäften. Meist handelt es sich um ein ganzes Team von Gebäudereinigern, die auch weitere Aufgaben übernehmen und fest in das Hauspersonal integriert sind - im Gegensatz beispielsweise zu Bars oder Konzerthallen, wo das Reinigungspersonal in der Früh anrückt und danach wieder geht.
Eine Grundreinigung findet im Gegensatz zu regelmäßigen Reinigungsarbeiten nur drei bis vier Mal im Jahr statt. Hierbei befreien die Gebäudereiniger sämtliche Bodenbeläge, Einrichtungsgegenstände, Heizkörper, Sanitäranlagen und Lüftungsanlagen von Verschmutzungen - das Gebäude wird "von Grund auf" sauber gemacht. Eine Grundreinigung macht man beispielsweise bei einem Umzug, einer Renovierung oder einer Sanierung von Wohnungen und Geschäftsräumen.
Je nach Aufgabenbereich kommen unterschiedliche Reinigungsmethoden und Reinigungsmittel zum Einsatz. Für die Fensterreinigung an Außenfassaden von Hochhäusern beispielsweise benötigt man neben Putzmitteln noch eine geeignete Hebebühne und Sicherungsmaterial für das Reinigungspersonal. Bei der Baureinigung erledigen Reinigungsfirmen auch oft den Abtransport des Bauschutts. Bei der Reinigung einer Tiefgarage wird man kaum mit Besen und Kehrschaufel anrücken: hier braucht das Personal professionelle Reinigungsmaschinen Ebenso muss auf die richtige Auswahl der Putzmittel geachtet werden: Bei Stein- oder Fliesenböden etwa können falsche Reinigungsmittel gravierende Folgen haben. Reinigungsfirmen übernehmen auch das Detachieren, Shampoonieren, Extrahieren und Imprägnieren von textilen Bodenmaterialen wie beispielsweise Teppichen oder anderen Belägen wie PVC und Linoleum.

Geschichtliches zu den Gebäudereinigern

Gebäudereiniger gibt es nicht erst seit ein paar Jahren. Bereits im 17. Jahrhundert zogen in Norddeutschland nach dem 30-jährigen Krieg so genannte Wand- und Wagenwäscher mit Bürsten, Leitern und Besen durch die Städte und reinigten dort die Fassaden. Erst seit 1934 allerdings ist der Beruf des Gebäudereinigers als Handwerksberuf staatlich anerkannt. Seit der Erneuerung der Handwerksordnung 2004 ist das Gebäudereiniger-Handwerk ein Gewerk nach der Anlage B1 der Handwerkordnung.
Wer Gebäudereiniger werden will, bekommt nach dreijähriger Ausbildung einen Gesellenbrief. In der Berufsschule bekommen die Lehrlinge Kenntnisse rund um Reinigungstechnik, Mathematik, Chemie und Wirtschaft vermittelt. Berufseinsteiger sollten Freude im Umgang mit Menschen mitbringen, körperlich fit und handwerklich begabt sein. Nach dem Gesellenbrief kann man eine Meisterprüfung ablegen. Allerdings ist diese heutzutage nicht mehr zwingend für die Gründung eines eigenen Betriebes. Ungefähr 2600 Betriebe sind heute in Innungen organisiert.

Mindestlohn eines Gebäudereinigers

Seit dem 9. März 2007 gibt es in Deutschland einen Mindestlohn für Gebäudereiniger. Die rund 850 000 Gebäudereiniger haben das Recht auf eine Bezahlung von 8,15 Euro pro Stunde in Westdeutschland und 6,58 Euro pro Stunde in Ostdeutschland. Zu Beginn der Mindestlohnregelung durch den Deutschen Bundestag lag der Lohn noch bei 7,87 Euro im Westen beziehungsweise 6,36 Euro pro Stunde im Osten. 2008 wurde er um 3,5 Prozent erhöht.