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Gewerkschaften München: 9 Einträge gefunden

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Branche: Gewerkschaften - weitere Einträge

BFG

Gewerkschaften
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Karlstr. 41
80333 München
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DGB GmbH

Gewerkschaften
Tel.: (089) 517000
Schwanthalerstr. 64
80336 München
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DPolG

Gewerkschaften
Tel.: (089) 54212600
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GDBA

Gewerkschaften
Tel.: (089) 17929100
Marsstr. 21
80335 München
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IG Bauen e.V.

Gewerkschaften
Tel.: (089) 5442810
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IG Bergbau

Gewerkschaften
Tel.: (089) 12021400
Schwanthalerstr. 64
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IG Metall

Gewerkschaften
Tel.: (089) 514110
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KOMBA e.V.

Gewerkschaften
Tel.: (089) 770253
Pfeuferstr. 33
81373 München
Sendling
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Lokomotivführer

Gewerkschaften
Tel.: (089) 217552810
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Brancheninfo: Gewerkschaften

Gewerkschaften verstehen sich als Interessenverbände der Arbeitnehmer, in deren Namen sie sich für bessere Arbeitsbedingungen, mehr Mitbestimmung und Arbeitszeitverkürzungen einsetzen. Außerdem schließen sie als Verhandlungspartner mit den Arbeitgeberverbänden überbetriebliche Tarifverträge ab, führen dazu Lohnkämpfe und organisieren gegebenenfalls Streiks. Die wichtigsten gewerkschaftlichen Dachverbände sind der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), dem die größten deutschen Einzelgewerkschaften - die IG Metall (IGM), die IG Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE), die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), die Gewerkschaft Transnet, die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie die Gewerkschaft der Polizei (GdP) - angehören, und der dbb beamtenbund und tarifunion (früher: Deutscher Beamtenbund) als Dachverband von Gewerkschaften des öffentlichen Diensts und des privaten Dienstleistungssektors mit 39 Fachgewerkschaften und Berufsverbänden.

Gewerkschaften können in Berufsverbände und Fachverbände, Industrieverbände und Betriebsverbände unterschieden werden. In Berufsverbänden sind Arbeitnehmer nach Berufsgruppen zusammengeschlossen (z.B. Techniker und Schreiner), unabhängig davon, in welchem Wirtschaftszweig sie beschäftigt sind. Berufsverbände nehmen häufig nur eingeschränkte gewerkschaftliche Funktionen wahr. Sie schließen beispielsweise im Regelfall keine Tarifverträge ab.

Gewerkschaften stehen als Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Dennoch organisieren sich einige Gewerkschaften privatrechtlich als eingetragener Verein, so z. B. die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Die Finanzierung der Gewerkschaften erfolgt ausschließlich über Mitgliedsbeiträge, die meist 1 % des Bruttoverdienstes ausmachen.