Heilpraktiker
Die Geschichte der Heilpraktiker
Bis ins 14. Jahrhundert gab es in Deutschland keine Universitätsausbildung für Ärzte. Medizinische Tätigkeiten wurden überwiegend auf Grundlage der Erfahrungs- und Laienheilkunde ausgeübt. Das deutsche Heilpraktikergesetz von 1939 schuf dann erstmals Regelungen für das Berufsbild des
Heilpraktikers - ursprünglich allerdings mit dem Ziel, diesen Berufsstand zugunsten der Ärzte, auf lange Sicht zu beseitigen. Nach diesem Gesetz ist ein
Heilpraktiker eine Person, die eine staatliche Erlaubnis besitzt die
Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen.
Welche Methoden wenden Heilpraktiker an
Es kommen häufig Methoden der Naturheilkunde oder der Alternativmedizin zum Einsatz. In der Gegenwart zählt der Beruf des
Heilpraktikers in Deutschland zu den freien Berufen und wird eigenverantwortlich ausgeübt.
Voraussetzungen für einen Heilpraktiker
In Deutschland existiert für
Heilpaktiker keine vorgeschriebene Regelausbildung und keine bundeseinheitlich geregelte Prüfung. Es gelten aber bestimmte persönliche Voraussetzungen: ein Mindestalter von 25 Jahren, der ärztliche Nachweis der körperlichen, geistigen und seelischen Eignung für den Beruf und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis. Außerdem müssen medizinische Kenntnisse in Prüfungen nachgewiesen werden, für die in allen Bundesländern ähnliche Fragenkataloge zu Krankheitsbildern, Anatomie, Diagnostik und Pharmakologie verwendet werden. Zu beachten ist, dass es eine Vielzahl von Heilpraktikerverbänden und freien Trägern gibt, die Heilpraktikerausbildungen unterschiedlicher Länge anbieten.
Die Berufsverbände der
Heilpraktiker haben sich zwar inzwischen auf eine Berufsordnung für
Heilpraktiker (BOH) geeinigt, die jedoch nicht für alle
Heilpraktiker rechtsverbindlich ist, sondern nur als vereinsinternes Recht für die Mitglieder Gültigkeit besitzt. Neben dem allgemein praktizierenden
Heilpraktiker gibt es seit 1993 auch den
Heilpraktiker mit Zulassung auf dem Gebiet der Psychotherapie.