Banken und Sparkassen
Allgemeines zu den Banken und Sparkassen
Banken sind private, öffentlich-rechtliche oder genossenschaftliche Unternehmen, die
Geldanlagen und
Finanzierungsmöglichkeiten anbieten und den bargeldlosen Zahlungsverkehr abwickeln. Der Begriff (Bank) wird im allgemeinen Sprachgebrauch mit den Begriffen
Sparkasse und
Kreditinstitut gleichgesetzt.
Banken und Sparkassen in der Volkswirtschaft
Banken haben volkswirtschaftlich eine sehr hohe Bedeutung, da sie das Angebot und die Nachfrage nach Geld und Kapital vermitteln und hierbei unterschiedliche Fristen, Losgrößen und Risiken transferieren. Zu den
Bankgeschäften zählen u.a. Einlagengeschäfte (Annahme von Kundengeldern z.B.
Kontokorrenteinlagen,
Tagesgeld,
Spareinlagen,
Schuldverschreibungen,
Geldmarktpapiere),
Kreditgeschäfte (z.B. Forderungen aus Kontokorrentkrediten, kurzfristige, mittelfristige oder langfristige Kredite, Weitergabe von Wechsel, Kreditbürgschaften, Avalgeschäfte, Eröffnung von Akkreditiven),
Diskontgeschäfte (Ankauf noch nicht fälliger Forderungen),
Effektengeschäfte (z.B.
Schuldverschreibungen,
Industrieobligationen,
Bankobligationen,
Auslandsanleihen,
Aktien,
Investmentzertifikate,
Optionsanleihen,
Genussscheine,
Pfandbriefe),
Depotgeschäfte (Verwahrung von Wertpapieren),
Garantiegeschäfte (Zahlungsversprechen im Auftrag des Kunden gegenüber Dritter) und
Girogeschäfte (Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs). Es gibt verschiedene Arten von Banken. Bei den meisten Banken handelt es sich um
Universalbanken. Diese betreiben alle
Bankgeschäfte mit Ausnahme der Notenausgabe. Diese Funktion ist der
Bundesbank vorbehalten.
Spezielle Banken und Sparkassen
Daneben existieren
Spezialbanken, die sich auf bestimmte Teilbereiche besonders spezialisiert haben. Hierzu zählen z.B.
Effektenbanken bzw.
Finanzierungsbanken (sog.
Emissionsbanken oder
Gründungsbanken), die sich vor allem mit Unternehmensfinanzierungen, insbesondere mit Aktien- und Anleiheemissionen, Gründungen von Aktiengesellschaften und dem Effektenverkehr beschäftigen. Die Hauptaufgabe von Pfandbriefbanken und öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten ist die Beschaffung von Finanzmittel durch die Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalobligationen. Ferner werden Hypothekenkredite und Kommunaldarlehen ausgegeben. Der Schwerpunkt von Teilzahlungsbanken liegt bei der Vergabe von kurz- und mittelfristigen Kredite, meist zum Zwecke der Konsumfinanzierung. Die Bankgeschäfte können persönlich in der Filiale vor Ort, per Telefon, Fax oder Internet erledigt werden. Die Filialen vor Ort erledigen nicht nur alle Bankgeschäfte, sondern bieten darüber hinaus auch
umfangreiche persönliche Beratungen und Service in Sachen Geld an.