Brancheninfo: Inkassounternehmen
Inkassobüros sind Dienstleistungsunternehmen, die für Ihre Auftraggeber, egal ob Privatpersonen oder Unternehmen, deren überfällige Forderungen beitreiben. Zur Ausübung dieser Tätigkeit ist eine behördliche Erlaubnis vom Präsidenten des Landgerichtes oder des Amtgerichtes, in dem das Inkassobüro seinen Sitz hat, zwingend notwendig. Ferner benötigt das Inkassounternehmen zum Tätigwerden eine Vollmacht vom Gläubiger. Inkassounternehmen dürfen nur außergerichtlich tätig sein, d.h. Inkassobüros können keine Forderungen für Ihre Kunden titulieren. Daher wenden sich Inkassobüros zunächst durch schriftliche, telefonische oder persönliche Mahnungen an den Schuldner, um ihn zu einem schnellen Ausgleich seiner Verbindlichkeiten zu bewegen. Meist werden die Schuldner bereits hier über die möglichen juristischen Folgen, die aufgrund seiner Säumigkeit entstehen können, informiert. Da für die Beitreibung von offenen Forderungen durch einen Gerichtsvollzieher ein Schuld- oder Vollstreckungstitel benötigt wird, arbeiten Inkassobüros mit Rechtsanwaltskanzleien zusammen. Durch diese Kanzleien werden die Forderungen für den Gläubiger (Kunden) tituliert. Sofern der Schuldner Widerspruch gegen den Mahn- oder Vollstreckungsbescheid einlegt, führt die Rechtsanwaltskanzlei den Rechtsstreit für den Gläubiger durch. Vor Einleitung des streitigen Verfahrens hat der Gläubiger oftmals die Möglichkeit den wirtschaftlichen Sinn des Rechtsstreites zu überdenken. Die meisten Inkassobüros können für diese Entscheidungsfindung Wirtschaftsauskünfte über den Schuldner zur Verfügung stellen. Nach der erfolgreichen Erwirkung eines Titels (Vollstreckungsbescheid, Urteil) können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden, so dass mithilfe eines Gerichtsvollziehers eine Pfändung herbeigeführt werden kann. Sofern das Inkassobüro Informationen über verwertbare Vermögensgegenstände (z.B. Bankkonten, Kreditsicherheiten) besitzt, empfiehlt es dem zuständigen Gerichtsvollzieher entsprechende Zwangsmaßnahmen. Sofern Inkassobüros nach Eintritt des Zahlungsverzuges eingeschaltet werden, muss der Schuldner die Kosten des Inkassobüros tragen. Die Kosten der Inkassounternehmen bewegen sich meist im Rahmen der Rechtsanwaltsgebühren. In der Regel verbleibt das Risiko der Forderungsbeitreibung beim Gläubiger (Auftraggeber), d.h. im Falle einer fruchtlosen Beitreibung einer Forderungsangelegenheit muss der Gläubiger neben dem Forderungsausfall auch die Kosten des Inkassofalles übernehmen. Einzelne Inkassobüros kaufen die Forderungen der Gläubiger mit entsprechenden Abschlägen ab. In diesem Fall übernimmt das Inkassobüro das volle Kostenrisiko vom Gläubiger (Kunde). Grundsätzlich gilt, je frischer eine Forderung ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit der Beitreibung. Daher ist eine relativ zeitnahe Übertragung an ein Inkassobüro ratsam. Schlussendlich will ja auch jeder Unternehmer seine berechtigten Forderungen so schnell wie möglich zurück. Inkassounternehmen leisten durch die Realisierung von Forderungen einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren des Wirtschaftslebens. Durch die Beitreibung von Forderungen werden die Forderungsausfälle minimiert, die Preisstabilität geschützt und somit die Wirtschaftlichkeit der Gläubiger (Auftraggeber) gestärkt.