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Leihhaus Ludwigsvorstadt: 2 Einträge gefunden

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Ex change AG

Leihhaus Ludwigsvorstadt
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Brancheninfo: Leihhaus

Leihhaus

Mit dem Begriff Leihhaus wird ein Geschäftsbetrieb bezeichnet, der einfach und unkompliziert Darlehen vergibt. Als Sicherheit werden Wertgegenstände als "Pfand" einbehalten. Die Höhe des bewilligten Kredites hängt von Wert des als Pfand einbehaltenen Gegenstandes ab.
In einem Leihhaus fallen für den Kunden Zinsen und Gebühren an. Ein Leihhaus wird oft auch als Pfandhaus bezeichnet. Für den Betrieb von einem Leihhaus ist die "Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher" relevant. Diese Verordnung wird auch als Pfandleiherverordnung (PfandlV) bezeichnet.

Vorteile von einem Leihhaus

Das Aufsuchen von einem Leihhaus zählt zu den einfachsten und schnellsten Möglichkeiten, einen Kredit zu erhalten. Die hinterlegte Wertsache ist hierbei die einzige Sicherheit, die für den Kredit vorzuweisen ist. Eine weitere Prüfung der Liquidität erfolgt durch das Leihhaus zumeist nicht.
Das Leihhaus ist (selbst wenn der Kunde sein Pfand nicht durch Rückzahlung des Kredites inklusive der angefallenen Zinsen und der Gebühren "zurückkauft") nicht dazu berechtigt, weitere Forderungen an den Kunden zu stellen. Das Leihhaus muss sämtliche Forderungen aus dem hinterlegten Pfand befriedigen.

Wie kann ein Kredit in einem Leihhaus erlangt werden?

Kommt der Kunde mit einem Wertgegenstand in ein Leihhaus, wird zunächst der genaue Wert geschätzt. Meist kann dieser sofort bestimmt werden - die Mitarbeiter in einem Leihhaus haben bei der Bestimmung von Werten große Erfahrung. Geht es um größere Beträge oder schwierige Fälle, werden vom Leihhaus gelegentlich auch externe Experten hinzugezogen.
Ist der Wert des Gegenstandes einmal festgestellt, wird die Höhe des bewilligten Kredites festgelegt. Diese liegt im Leihhaus meist zwischen 25% und 50% des aktuellen Wertes des Gegenstands, der als Pfand hinterlegt werden soll. Ein Darlehen in einem Leihhaus muss meist nach drei Monaten zurückgezahlt werden. Verträge mit kürzerer Laufzeit sind gesetzlich nicht gestattet.
Anschließend wird dem Kunden vom Leihhaus ein so genannter Pfandschein ausgehändigt. Auf diesem Pfandschein müssen alle relevanten Informationen ersichtlich sein. Zusätzlich ist der Betreiber von einem Leihhaus dazu verpflichtet, über alle Leihvorgänge Buch zu führen.

Was passiert mit den im Leihhaus hinterlegten Wertgegenständen?

Die im Leihhaus hinterlegten Wertgegenstände müssen vom Betreiber gegen Feuerschäden, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl und gegen Beraubung versichert werden. Nach oder vor Ablauf des Vertrages kann der Kunde seine Wertgegenstände im Leihhaus abholen, sobald er sämtliche anfallende Gebühren und Zinsen beglichen hat. Wird der Kredit vom Kunden nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht inklusive der zusätzlich anfallenden Gebühren und Zinsen zurückgezahlt, wird das im Leihhaus einbehaltene Pfand öffentlich versteigert. Diese Versteigerung muss vom Leihhaus öffentlich bekannt gemacht werden.
Der monatliche Zins darf maximal ein Hundertstel des Darlehens betragen. Die zusätzlichen vom Leihhaus berechneten Gebühren sind gestaffelt und bemessen sich nach dem Wert des Pfandgegenstandes. Ab einem Darlehen von 300 Euro sind diese Gebühren Verhandlungssache zwischen dem Kunden und dem Leihhaus.