Lohnsteuerhilfe
Der Begriff
Lohnsteuerhilfe bezeichnet die professionelle, meist kostenpflichtige
Hilfe bei der Anfertigung der Lohnsteuererklärung und anderen Steuererklärungen. Mit Lohnsteuerhilfe meint man meist Lohnsteuerhilfevereine, die es sich zum Ziel gemacht haben, den Bürgern bei der Lohnsteuer zu helfen. Diese Lohnsteuerhilfe kostet im Verein meist nur einen vergleichsweise geringen Jahresbeitrag.
Die
Lohnsteuerhilfe in Form von Vereinen wurde 1964 gegründet, als der Gesetzgeber diese Institution geschaffen hat. Dabei handelt es sich um Selbsthilfeeinrichtungen, in denen Arbeitnehmer anderen Arbeitnehmern Lohnsteuerhilfe anbieten, also die
Hilfeleistung in Lohnsteuersachen und Einkommensteuerveranlagungsfällen. Der Sinn dieser Lohnsteuerhilfe war und ist, einer möglichst breiten Schicht für wenig Geld eine
steuerliche Beratung anzubieten.
Kosten der Lohnsteuerhilfe
Die
Lohnsteuerhilfe im Verein ist meist sehr günstig. Oftmals ist der Mitgliedsbeitrag, den man zu entrichten hat, gestaffelt nach dem Einkommen. Damit sind alle Leistungen der Lohnsteuerhilfe abgegolten, also die
steuerliche Beratung, das
Erstellen der Einkommenssteuererklärung für das Finanzamt, das
Überprüfen von Steuerbescheiden und die Hilfe bei Einsprüchen, falls der Steuerbescheid von der Steuerklärung abweicht.
Die
Lohnsteuerhilfe berät meist bei folgenden Angelegenheiten:
Einkommenssteuererklärung,
Kindergeld,
Eigenheimzulage,
Altersvorsorgezulage,
Steuerbescheide,
Rechtsmittelprüfung,
Freistellungsauftrag,
Investitionszulage,
Steuererstattungshöhe und bei der Wahl der richtigen Steuerklasse. Bei den meisten dieser Angelegenheiten berät die Lohnsteuerhilfe nicht nur, sondern hilft auch bei der Antragsstellung.
Der wohl wichtigste Aspekt einer
Lohnsteuerhilfe ist die
Beratung und Erstellung von Einkommenssteuererklärungen. Hier gibt es viele Dinge, die zu beachten sind, der Arbeitnehmer muss beispielsweise alle Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit, Renten, Versorgungsbezügen, Unterhaltsleistungen und selbst genutztem Wohneigentum angeben, ebenso wie die Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und andere Einkünfte. Allerdings ist zu beachten, dass die Lohnsteuerhilfe nicht bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit hilft - für diese Fälle muss man sich an einen Steuerberater wenden.
Professionalität der Lohnsteuerhilfe
Um hohe Professionalität zu gewährleisten, wird die
Lohnsteuerhilfe regelmäßig durch die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde überprüft, insbesondere auf die fachliche Eignung der Leiter der Lohnsteuerhilfe. Der Leiter lässt sich in der Regel fachlich weiterbilden, viele Vereine der Lohnsteuerhilfe unterziehen ihren Leiter selbst jährlich einer Prüfung.
Berater in der
Lohnsteuerhilfe sind genau so wie Steuerberater an gewisse Vorschriften gebunden. So müssen sie beispielsweise gewissenhaft, sachgemäß und verschwiegen arbeiten. Die Lohnsteuerhilfe muss zur Absicherung der Vereinsmitglieder eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, um so ihre Mitglieder vor Vermögensschäden abzusichern.