Rechtsanwalt München
Ein
Rechtsanwalt (Mehrzahl:
Rechtsanwälte, auch genannt:
Anwalt beziehungsweise
Anwälte) ist ein
juristischer Beistand, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, seinem Auftraggeber zu dessen Recht zu verhelfen. Ein
Rechtsanwalt hilft also beispielsweise bei Strafprozessen oder Zivilprozessen. Aber Rechtsanwälte arbeiten nicht nur im Gericht, sondern erledigen beispielsweise auch die Abwicklung von Verträgen für Firmen.
Ein
Rechtsanwalt arbeitet in einer
Anwaltskanzlei, in einem
Anwaltsbüro oder aber auch in einer Firma. Daneben gibt es auch
Rechtsanwälte, die beispielsweise bei einem Telefondienst für
Anwälte arbeiten - hier kann jeder Bürger anrufen und gegen eine - im Vergleich zu den üblichen Honoraren eines
Anwalts - Gebühr eine telefonische Auskunft zu seinen
Rechtsbelangen erhalten.
Wer kann Rechtsanwalt werden?
Um in Deutschland
Rechtsanwalt zu werden, benötigt man eine Zulassung, die es in Deutschland in Form einer Ausbildung zum Volljuristen gibt. Sie erhält man über ein Studium. Allerdings gibt es auch eine Ausnahme: In einer
Anwaltskanzlei oder einem
Anwaltsbüro dürfen auch
Rechtsanwälte arbeiten, die in der DDR als "Diplomjurist" tätig waren.
Wer
Rechtsanwalt werden will, studiert Rechtswissenschaften (auch Jura genannt). Dieser Studiengang ist neben Theologie, Philosophie und Medizin eine der klassischen Universitätsdisziplinen. In Deutschland kann man sich derzeit an 32 juristischen Fakultäten und sechs juristischen Fachhochschulen zum Rechtsanwalt ausbilden lassen. Gewöhnlich beträgt das Studium viereinhalb bis fünf Jahre. Nach dem Abschluss kann man als Rechtsanwalt in einer
Anwaltskanzlei oder einem
Anwaltsbüro tätig sein.
Geschichte vom Rechtsanwalt
Zwar ist nicht viel überliefert über die Geschichte vom
Rechtsanwalt in Deutschland, aber an weiß, dass es früher so genannte Fürsprecher gab. Das waren Leute, die für einen vorsprachen - jeder Mann hatte nämlich das Recht, vor Gericht vorzusprechen. Beging er dabei aber einen Fehler, so war dieser nicht mehr wiedergutzumachen. So bestimmten viele einen Fürsprecher, den damaligen Rechtsanwalt.
Seit dem Hochmittelalter wurden
Rechtsanwälte verbreiteter (zusammen mit der Rezeption des römischen Rechts), ferner entstand ein Berufsstand
professioneller Rechtsanwälte. Man unterschied damals zwischen Prokuratoren und Advokaten. Diese Zweiteilung verschwand im Laufe der Zeit, allerdings gibt es noch Länder in Europa, wo die Rechtsanwälte in diese zwei Kategorien unterteilt sind - wie etwa Spanien.
Eine besondere Form vom Rechtsanwalt: Der Fachanwalt
Man unterscheidet in Deutschland zwischen allgemeinen
Rechtsanwälten (die in Branchenbüchern beispielsweise unter
Rechtsanwälte Allgemein geführt werden) und Fachanwälten. Ein Fachanwalt ist ein
Rechtsanwalt, der sich in einem bestimmten Rechtsgebiet besonders gut auskennt und seine Mandanten in dem Rechtsgebiet besonders kompetent vertreten kann.
Die Einzelheiten zur Zulassung als Fachanwalt sind in der Fachanwaltsordnung geregelt. Allgemein gilt, dass der
Rechtsanwalt über besondere Erfahrung (sowohl theoretisch als auch praktisch) in einem Gebiet verfügen muss und er von der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Genehmigung erteilt bekommt, den Titel "Fachanwalt für ..." zu führen.