Brancheninfo: Rechtsanwalt Wirtschaftsmediation
Die Wirtschaftsmediation ist ein spezieller Teilbereich der Mediation, indem das Ziel verfolgt wird, Konflikte in der Wirtschaft beizulegen. Da die zu lösenden Konflikte auf die unterschiedlichsten wirtschaftlichen Vorgänge beruhen, besitzt ein Wirtschaftsmediator ein sehr umfangreiches betriebswirtschaftliches Fachwissen. Nur so kann er erfolgreich Verhandlungen führen. Aufgrund seiner juristischen Fachausbildung kann ein Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation auch darin enthaltene rechtliche Konflikte lösen. Die Einsatzmöglichkeiten des Wirtschaftsmediators können sehr vielfältig sein. So können Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation bei wirtschaftlichen Konflikten innerhalb eines Unternehmens (z.B. bei Konflikten zwischen Mitarbeitern (z.B. Teammediation, Mobbing), zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern, zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat oder zwischen einzelnen Abteilungen), zwischen zwei Unternehmen (z.B. bei Zahlungsschwierigkeiten, bei Konflikten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft, zwischen einzelnen Mitbewerbern oder bei Betriebsübergaben), sowie zwischen Unternehmen und Endverbrauchern (z.B. bei Beschwerden, Haftungs- und Zahlungsstreitigkeiten) eingesetzt werden. Ziel des Wirtschaftsmediators ist, beide Parteien an den Verhandlungstisch zu holen, um den wirtschaftlichen Konflikt außergerichtlich zu lösen. Der Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass Auseinandersetzungen ohne mitunter langwierige Prozesse und einem überschaubarem finanziellen Risiko, mit einer für beide Seiten einvernehmlichen Lösung geklärt werden können. Zudem bildet der gemeinsame Lösungsweg auch die Basis für eine weitere Zusammenarbeit.