Rechtsanwalt Wirtschaftsstrafrecht
Straftaten, die einen wirtschaftlichen Bezug aufweisen, bezeichnet man als
Wirtschaftskriminalität. Derartige kriminelle Handlungen können gegen Unternehmen, als auch gegen Privatpersonen oder den Staat gerichtet sein. Zur Wirtschaftskriminalität zählen bspw. folgende Straftaten:
Unterschlagung,
Betrug,
Falschbilanzierung,
Korruption,
Geldwäsche,
Insiderhandel,
Produktpiraterie,
Industriespionage und
Steuerstraftaten. Die hierzu relevanten Strafvorschriften findet man u. a. in der Abgabenordnung, dem Strafgesetz, den Geldwäschegesetz und dem Wertpapierhandelgesetz. Der Sammelbegriff für diese Gesetze, die in der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen, nennt man
Wirtschaftsstrafrecht. Das Wirtschaftsstrafrecht ist die staatliche Reaktion auf die Wirtschaftskriminalität und schützt die Struktur der Wirtschaftsverfassung. Während die ursprünglichen Ziele des
Wirtschaftsstrafrechts vor allem Preisregulierungen, Wucher und die Einhaltung der Marktordung waren, liegen die Kernbereiche des
Wirtschaftsstrafrechtes in den Bereichen Korruption, Insolvenzdelikte, Untreue, Diebstahl geistigen Eigentums, sowie dem Steuerstrafrecht. Anklage bei
Wirtschaftsstraftaten erhebt grundsätzlich die Staatsanwaltschaft. Diese werden nicht nur bei Strafanzeigen tätig, sondern auch von Amtswegen. Hierzu wurden bereits in einigen Bundesländern spezielle Einheiten der Staatsanwaltschaften (sog. Schwerpunktstaatsanwaltschaften) geschaffen, die ausschließlich die Wirtschaftskriminalität bekämpfen. Aufgrund der zahlreichen relevanten Strafvorschriften besitzen Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht ein umfangreiches Fachwissen auf diesen Gebieten. Die Tätigkeit dieser Rechtsanwälte umfasst sowohl die anwaltliche Beratung zur Vermeidung von Wirtschaftsstraftaten, als auch die bestmöglichste Vertretung vor den zuständigen Gerichten.