Sachverständiger München
Der Begriff
Sachverständiger (auch genannt:
Prüfsachverständiger, Mehrzahl:
Sachverständige bzw.
Prüfsachverständige) bezeichnet eine Person, die auf einem bestimmten Gebiet ein hohes Maß an Fachwissen vorweisen kann und die ihr Wissen als Dienstleistung anbieten. Oftmals wird ein Sachverständiger beispielsweise dann vor Gericht bestellt, wenn das Wissen der Beteiligten nicht ausreicht. Zu den klassischen Tätigkeiten vom Sachverständiger gehören beispielsweise die Tätigkeit als Kfz-Sachverständiger, als Bewerter von Bauschäden und als Wertermittler von Grundstücken.
Die Voraussetzung für die Tätigkeit als
Sachverständiger ist eine besondere fachliche Kompetenz - man spricht hierbei auch von der "besonderen Sachkunde". Man unterscheidet in Deutschland zwischen:
EU-zertifizierte Sachverständige,
staatlich anerkannte Sachverständige,
öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige,
verbandsanerkannte Sachverständige,
freie Sachverständige und Behörden als Sachverständige.
Ausbildung zum Sachverständigen
Der Begriff
Sachverständiger ist hierzulande nicht geschützt - das bedeutet, dass sich im Prinzip jedermann Sachverständiger oder
Prüfsachverständiger nennen darf. Allerdings kann es sanktioniert werden, wenn sich ein Sachverständiger so nennt, ohne eine Fachausbildung und Berufserfahrung nachweisen zu können.
Wer in Deutschland
Sachverständiger werden möchte, macht dies meist, indem er eine Ausbildung in dem Bereich, in dem er später Sachverständiger werden möchte, ablegt. Außerdem gehört zu dem Beruf aber die Fähigkeit, komplizierte Sachverhalte allgemein verständlich auszudrücken - das lernt ein Sachverständiger erst im Laufe der Zeit.
Gruppen von Sachverständigen
Bei dem Beruf
Sachverständiger unterscheidet man zwischen verschiedenen Gruppen:
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EU-zertifizierter Sachverständiger: Ein
Sachverständiger, der nach EU-Norm zertifiziert ist, wird oftmals vor Gericht eingesetzt. Die Norm regelt, in welchem Bereich ein Sachverständiger Sachverstand besitzt, beispielsweise Telekommunikation, Umweltschutz oder Arbeitssicherheit.
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Staatlich anerkannter Sachverständiger: Ein staatlich anerkannter
Sachverständiger untersteht der Aufsicht des Staates und werden beispielsweise für die technische Überwachung eingesetzt. Berufsfelder für einen
staatlichen anerkannten Sachverständigen ergeben sich beispielsweise im Schall- und Wärmeschutz, Brandschutz, dem Erd- und Grundbau oder in der Wasserwirtschaft.
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Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: Diese Berufsbezeichnung ist - im Gegensatz zur allgemeineren Bezeichnung
Sachverständiger - geschützt. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wird beispielsweise vor Gericht eingesetzt - man vertraut auf sein Urteil, da er einen Eid auf Objektivität, Weisungsfreiheit und Unparteilichkeit geleistet hat.
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Freier und allgemein anerkannter, sonstiger Sachverständiger: Diese Berufsbezeichnung ist nicht geschützt - ein
freier Sachverständiger kann werden, wer genügend Fachverstand in einem gewissen Gebiet besitzt. Ein freier
Sachverständiger wird in der Regel nicht vor Gericht einberufen.