Schuldnerberatung in München

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Schuldnerberatung Brancheninformation

Schuldnerberatung München


Unter der Schuldnerberatung versteht man eine Dienstleistung  für Menschen, die mit Schuldenproblemen oder mit Überschuldung zu kämpfen haben.

Diese Dienstleistung erfolgt in Form von Rat und Hilfe in psycho-sozialer, finanzieller und rechtlicher Hinsicht und wird von Schuldnerberater angeboten und durchgeführt. Die Schuldnerberatung zählt zu einem Teilgebiet der Sozialberatung.

Kostenlose Schuldnerberatung in München

Überschuldeten Menschen, wird dringend empfohlen, sich an einer Schuldnerberatung in München zu melden. Man kann sich aber auch Wohlfahrtsverbänden, Verbraucherzentralen oder Kommunen in München aufsuchen. Überschuldete Personen haben dann die Möglichkeit in einem Verbraucherinsolvenzverfahren zu kommen. Entweder wird dann ein außergerichtlicher Vergleich durch die Beratungsstelle erreicht oder es gelingt ein gerichtlicher Vergleich. Kommt es bei dem gerichtlichen Vergleich zu keiner Einigung wird ein Insolvenzverfahren eröffnet. Alternativ zu den Hilfsangeboten der öffentlichen Schuldnerberatung kann auch die Hilfe eines Rechtsanwaltes in München in Anspruch genommen werden. Da es bei einem Schuldnerberater in München häufig Wartezeiten von ein bis zwei Jahren gibt, bis Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt werden, kann das Verfahren mit anwaltlicher Hilfe sofort betrieben werden. Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts ist allerdings mit Kosten verbunden, die nur zum Teil von der öffentlichen Hand übernommen werden. Vorsicht ist aber bei Anzeigen in Münchner Zeitungen oder im Internet geboten, die angeblich Hilfe für Überschuldete versprechen. Dubiose Anbieter nutzen oftmals Scham und Not Überschuldeter aus, etwa auch durch „schnelle Kredite“. Die Schuldnerberatung bei öffentlichen Stellen ist in der Regel kostenlos. Wenn es sich nur um sehr kleine Schuldbeträge handelt, kann man sich auch an einem Pfandhaus oder Leihhaus in München wenden. Allerdings sollte man auch diesen Schritt am besten zuerst mit einem Schuldenberater besprechen.

Ursachen einer Überschuldung

Eine Überschuldung kann einerseits durch Vermögensverfall wie z.B. Wertverluste im Vermögen etwa durch Kursverluste bei Immobilien oder Wertpapieren), bei Einnahmerückgängen wie beispielsweise Arbeitslosigkeit, Einkommenseinbußen bei Jobwechsel, Kurzarbeit, Scheidung oder Krankheit und andererseits auch durch ein kontinuierliches oder abruptes Anwachsen der Schulden durch z.B. kumulierende Schuldzinsen oder die Schuldenfalle. Unter einer Schuldenfalle versteht man Kreditaufnahmen bei Banken, bei denen unkontrolliert Schulden entstehen und anwachsen können wie beispielsweise Ratenkauf oder Dauerschuldverhältnissen wie etwa ein Handyvertrag, Autos oder Immobilien. Da die Buchhaltung in Unternehmen vorhanden sind, können diese eine Insolvenz früher feststellen können, dies fehlt jedoch bei Privatpersonen. Überschuldete Menschen können sich in der Regel einer kostenlosen Schuldnerberatung unterziehen.

Beschreibung der Tätigkeiten von Beratungsstellen aus München

Die Schuldnerberatung in München orientiert sich an dem ganzheitlichen Beratungskonzept. Idealerweise werden auch diplomierte Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Betriebswirte, Psychologen oder Juristen mit eingebunden. Das Hauptziel der Einzelberatung und der Beratung der Familie (systematische Sozialarbeit) ist es vorerst, die elementaren Lebensbedürfnisse wie z.B. den Wohnraum, Strom und Lebensmittel) der ratsuchenden Menschen und ihrer Angehörigen durch die Ausschöpfung aller Möglichkeiten zeitnah abzusichern. Mittelfristig streben Beratungsstellen auch eine psycho-soziale Stabilisierung und die Aktivierung des Selbsthilfepotenzials an. Langfristig gesehen ist das Hauptziel eine vollständige Schuldenregulierung des Schuldners zu erreichen. In Deutschland gibt es die Möglichkeit über die Regelungen der Insolvenzordnung (InsO) eine Schuldenbefreiung durch Gerichtsbeschluss (Restschuldbefreiung) von überschuldeten Menschen zu erzielen. Nach Eröffnung eines gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens und nach Ablauf einer sechsjährigen Treuhandzeit  („Wohlverhaltensperiode“ oder auch „Wohlverhaltensphase“) ist eine Zahlungsentpflichtung durch Gerichts-Beschluss (Restschuldbefreiung) möglich. Die gerichtliche Beratung bei der Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens wird als Insolvenzberatung bezeichnet. In der Regel sind die meisten Beratungsstellen sowohl Schuldner- als auch Insolvenzberatungsstellen.  Da der Begriff Schuldnerberatung nicht gesetzlich geschützt ist und es auch keine Mindestqualifikation oder eine geregelte Ausbildung für Schuldnerberater gibt, kann grundsätzlich jeder den Beruf ausüben. Auch die staatliche Anerkennung einer Schuldnerberatungsstelle liefert kein Qualitätsnachweis, da die Kriterien, nach denen diese Anerkennung durch die Landesbehörden erfolgt nicht bundeseinheitlich sind. Gleichermaßen gilt dies auch für seriöse, staatlich anerkannte private Einrichtungen als auch für Stellen, die in Trägerschaft von Kommunen oder von anerkannten Wohlfahrtsverbänden stehen. Mittlerweile gibt es auch die Möglichkeit, sich online von einem Sachverständigen für Schuldnerberatung auch in München beraten zu lassen. So haben der Deutsche Caritasverband und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung eine Onlineberatungsstelle eingerichtet.

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