Seniorenheim München
Mit dem Begriff
Seniorenheim wird eine Einrichtung in München bezeichnet, in der
Senioren wohnen und gleichzeitig betreut, beziehungsweise gepflegt werden. Ein
Seniorenheim in München bezeichnet man auch als Altenheim, Senioren oder Altersresidenz. Im süddeutschen Raum, in der Schweiz und in Österreich ist für ein Seniorenheim zudem die Bezeichnung Altersheim gängig. Bietet ein Seniorenheim in München auch Pflegeleistungen an, kann man dieses auch als Pflegeheim bezeichnen.
Finanziert wird ein Seniorenheim entweder von einer gemeinnützigen Trägerorganisation, oder von privaten Betreibern. Seniorenheime in München sowie Informationen über diese findet man schnell und bequem in den Branchenanzeigen die Münchner.
Das Seniorenheim als "dreigliedrige Institution
Die genaue Ausrichtung von einem Seniorenheim in München lässt sich anhand einer dreigliedrigen Skala typisieren. Diese ist im sogenannten Heimgesetz festgeschrieben. Man unterscheidet dabei wie folgt:
- Altenwohnheim: Die von einem Seniorenheim in München erbrachten Leistungen sind hier stark auf den Wohnaspekt fokussiert. Zusätzliche Leistungen, wie Betreuung und Versorgung, finden in kleinem Umfang statt und haben Servicecharakter.
- Altenheim: Die in einem Altenheim angebotenen zusätzlichen Leistungen nehmen in einem solchen Seniorenheim eine größere Relevanz ein. Zusätzlich werden im Seniorenheim erste Pflegeleistungen abgesichert.
- Altenpflegeheim: In einem solchen Seniorenheim findet eine stationäre Pflege rund um die Uhr statt. In Deutschland gibt es ca. 10.000 solcher Seniorenheime.
Häufig sind diese verschiedenen Heimtypen im Seniorenheim unter einem Dach untergebracht und werden parallel betrieben. Somit ist bei Bedarf ein reibungsloser und unkomplizierter Übergang zwischen den verschiedenen Betreuungsformen möglich. Die Senioren bleiben in der Umgebung des ihnen bereits vertrauten Seniorenheim.
Betreutes Wohnen im Seniorenheim
Sogenanntes betreutes Wohnen wird in München häufig als Alternative zum
Seniorenheim gesehen. Hierbei handelt es sich um altersgerecht konstruirte Eigentums- oder Mietwohnungen mit Servicecharakter. So befinden sich medizinische Betreuung oder ambulante Leistungen in direkter Nähe. Senioren leben hier im Idealfall bis zum Ende selbstbestimmt in der eigenen Münchner Wohnung.
Häufig gibt es Angebote für betreutes Wohnen auch direkt im oder in direkter Nähe des Seniorenheims. Bei Bedarf ist so ein fließender Wechsel ins Seniorenheim möglich.
Gesetztliche Regeln für ein Seniorenheim
Die Abläufe in einem
Seniorenheim in München sind im Heimgesetz (HeimG) rechtlich fixiert. Zusätzlich für ein Seniorenheim relevant sind Rechtsverordnungen wie die Heimpersonalverordnung, die Heimmitwirkungsverordnung sowie die Heimmindesbauverordnung. Geregelt werden also sowohl bauliche Standards für das Seniorenheim, wie auch Vorgaben hinsichtlich Personal und Betreuung im Seniorenheim. Die Gesetzgebungskompetenz für das Heimgesetz, das die tägliche Arbeit im Seniorenheim bestimmt, liegt bei den Ländern. Die ordnungsgemäße Umsetzung sowie die Einhaltung von Standards werden von der Heimaufsicht überwacht. Je nach Bundesland ist die für ein Seniorenheim zuständige Heimaufsicht bei verschiedenen Institutionen untergebracht. Alle Fragen, die die Zulassung und Finanzierung vom Seniorenheim regeln, sind im Pflegeversicherungsgesetz festgeschrieben.