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Strafverteidiger Sendling: 4 Einträge gefunden

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Branche: Strafverteidiger Sendling
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Brancheninfo: Strafverteidiger

Rechtsanwalt Strafverteidiger

Der Strafprozess

Als Strafprozess wird das Verfahren zur Ermittlung und Verurteilung strafbarer Handlungen bezeichnet. Die Grundlage für einen Strafprozess bildet die Strafprozessordnung (stopp). Das Strafverfahren wird in fünf Stufen gegliedert, das Ermittlungsverfahren, das Zwischenverfahren, das Hauptverfahren (Gerichtsverfahren), die Rechtsmittelinstanz (Berufung und Revision) und die Vollstreckung des Urteils.

Das Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, wenn eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, Behörden, Beamten des Polizeidienstes oder bei den Amtsgerichten mündlich bzw. schriftlich erstattet wird. Zudem werden die Strafverfolgungsbehörden bzw. die Polizei auch von Amtswegen (z.B. bei Ermittlung in einer anderen Strafsache bzw. bei eigenen Beobachtungen) tätig. Ferner werden Privatpersonen vom Gesetzgeber her verpflichtet besonders schwerwiegende Straftaten zur Anzeige zu bringen, können aber auch hierzu vertraglich verpflichtet werden (z.B. zum Erhalt des Versicherungsschutzes). In Einzelfällen werden die Ermittlungen nur von der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei aufgenommen, wenn der Strafantrag innerhalb einer bestimmten Frist, meist 3 Monate, gestellt wurde. Während des Ermittlungsverfahrens führen die Staatsanwaltschaft und die Polizei die notwendigen Ermittlungen durch. Hier werden potentielle Zeugen vernommen und Beweise gesichert. Die Polizei fungiert als Ermittler für die Staatsanwaltschaft, die über den weiteren Fortgang der Angelegenheit allein entscheidet. Sofern spezielle Schwerpunktstaatsanwaltschaften existieren, wird die Ermittlertätigkeit hauptsächlich durch die Staatsanwaltschaft durchgeführt (z.B. bei Wirtschaftskriminalität). Entweder wird Anklage erhoben oder das Verfahren wird mangels hinreichenden Tatverdachts bzw. aus Opportunitätserwägungen eingestellt. Sofern die Staatsanwaltschaft den Tatverdacht als hinreichend begründet einstuft, d.h. eine Verurteilung des Tatverdächtigen wird als wahrscheinlich angesehen, wird Anklage erhoben, indem eine Anklageschrift beim zuständigen Gericht eingereicht wird. Bei Privatklagen entfällt in der Regel das Ermittlungsverfahren.

Zwischenverfahren

Durch die Einreichung der Klageschrift wird das Zwischenverfahren eingeleitet. Das Gericht prüft hier, ob in der Anklageschrift ein hinreichender Tatverdacht begründet wird, damit der Angeschuldigte nicht unnötig einer öffentlichen Hauptverhandlung ausgesetzt wird. Das Gericht hat zur besseren Aufklärung einzelner Beweiserhebungen die Möglichkeit, ergänzende Befragungen bereits vernommener Zeugen oder des Beschuldigten zu bislang nicht gestellten Fragen vorzunehmen. Grundsätzlich stehen dem Gericht im Zwischenverfahren alle Ermittlungsmaßnahmen, die die Staatsanwaltschaft vor Erhebung der öffentlichen Klage auch hätte durchführen können, also auch Durchsuchungen und Beschlagnahme von Beweismitteln, zur Verfügung. Oftmals werden in den Zwischenverfahren psychiatrische Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeschuldigten eingeholt, wenn der Akteninhalt Anlass zum Zweifeln gibt. Sofern das Gericht dem Angeschuldigten für hinreichend verdächtig hält, wird das Hauptverfahreneingeleitet.

Hauptverfahren

Wenn nach Auffassung des Gerichts kein hinreichender Tatverdacht besteht oder die Tat kein Strafgesetz erfüllt, kann es die Eröffnung eines Hauptverfahrens durch einen Beschluss ablehnen. Hiergegen kann die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde einlegen. Durch die Klageerhebung wechselt die förmliche Bezeichnung für den Beschuldigten von Angeschuldigter zu Angeklagter. Die Hauptverhandlung ist meist öffentlich. Die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen, wenn bspw. die Privatsphäre des Angeklagten oder eines Zeugen beeinträchtigt wird, die Staatssicherheit gefährdet ist, das Leben oder die Freiheit des Angeklagten oder eines Zeugen in Gefahr ist oder Geschäfts-, Betriebs- oder Steuergeheimnisse zur Sprache kommen. Der Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt nur auf Antrag eines Beteiligten oder wenn dies vom Gericht angeordnet wurde. Bei der Hauptverhandlung wird zuerst die Sache aufgerufen und das Gericht stellt fest, ob die Geladenen erschienen sind. Die Zeugen werden entweder gleichzeitig über ihre Wahrheitspflicht belehrt. Jedoch können die Zeugen auch einzeln vor ihrer Vernehmung belehrt werden. Der Vorteil hierbei ist, dass der Vorsitzende bei den Einzelbelehrungen auf jede einzelne Person eingehen kann und ggf. etwaige Sprach- und Bildungsunterschiede ausgleichen kann. Zudem ist für das Gericht auch erkennbar, ob der Zeuge die Belehrung tatsächlich verstanden hat. Nach der Vernehmung des Angeklagten zur Person (Vorname, Nachname, Anschrift, Beruf, Familienstand, usw.) wird von einem Vertreter der Staatsanwaltschaft der Anklagesatz der Anklageschrift verlesen. Im Anschluss wird der Angeklagte zur Sache vernommen, jedoch kann er auch von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Neben den Belehrungen gehören auch die Vernehmungen der Zeugen zum Aufgabengebiet des Vorsitzenden Richters. Nach der Beendigung der Vernehmung eines Zeugen durch den Vorsitzenden können die übrigen Prozessbeteiligten (Staatsanwaltschaft, Verteidiger) anschließend ergänzende Fragen stellen. Eine nochmalige Vernehmung ist hier nicht mehr möglich, da das Gericht den Auftrag hat, den Sachverhalt vollständig zu erforschen. In der Beweisaufnahme werden ferner zum Zweck der Wahrheitsermittlung Urkunden (z.B. Verträge) verlesen, Tatgegenstände oder Fotos betrachtet, Zeugen und Sachverständige vernommen. Nach jeder Beweiserhebung wird der Angeklagte befragt, ob er hierzu etwas zu erklären habe. Auch andere Beteiligte können Erklärungen abgeben, jedoch dürfen diese den Schlussvorträgen nicht vorgenommen werden. Nachdem alle Beweisanträge gestellt wurden, schließt der Richter die Beweisaufnahme und die Parteien können ihre Schlussvorträge (Plädoyers) abhalten. Abschließend darf sich der Angeklagte (bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter) nochmals äußern. Danach zieht sich das Gericht zur Urteilsberatung zurück. Nach der Festlegung des Urteils wird nach einem erneuten Aufruf die Urteilsformel, d.h. der Freispruch oder die Verurteilung, verlesen, das Urteil mündlich begründet und eine Rechtsmittelbelehrung durchgeführt. Die Hauptverhandlung kann in einzelnen Fällen auch verkürzt werden, nämlich wenn das Verfahren wegen geringer Schuld, gegen Auflagen oder wegen bereits anderer bestehender Strafen eingestellt wird, sofern sich die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte hierauf einigen. In diesen Fällen wird das Urteil eher selten ausführlich begründet. Nach der Urteilsverlesung ist die erste Instanz abgeschlossen. Gegen das Urteil können die Beteiligten Berufung bzw. Revision einlegen. Erfolgt dies nicht binnen einer Woche, wird das Urteil rechtskräftig und es kann vollstreckt werden. Berufung kann nur gegen ein Urteil eines Amtgerichtes eingelegt werden. Hier wird in einer weiteren Tatsacheninstanz der Sachverhalt vom Landgericht nochmals bewertet. Wird das erstinstanzliche Urteil eines Land- oder Oberlandesgerichtes angefochten, so nennt man dies Revision. Die Revision eines Urteils des Landgerichtes wird am Oberlandesgericht und die Revision eines Urteils des Oberlandesgerichts am Bundesgerichtshof verhandelt. Bei der Revision werden die Tatsachen nicht nochmals neu betrachtet, sondern hier wird lediglich überprüft, ob materielle oder verfahrensrechtliche Fehler im Prozess aufgetreten sind. Nach der Verurteilung des Angeklagten wird das Urteil verstreckt, d.h. er muss die in dem rechtskräftigen Urteil aufgeführte Strafe ableisten. Bei einem Freispruch hingegen werden dem Angeklagten keinerlei Strafen auferlegt.

Der Strafverteidiger

Als Strafverteidiger bezeichnet man den Anwalt eines Angeschuldigten oder Beschuldigten in einem Strafverfahren. Der Strafverteidiger ist dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gleich geordnet. Da er die Interessen seines Mandanten vertritt ist er jedoch unabhängig von diesen Institutionen. Als Verteidiger dürfen zwar auch Rechtlehrer einer deutschen Hochschule, Rechtskundige (z.B. Rechtsreferendar) oder in Sonderfällen eine vertraute Person des Angeklagten tätig werden, jedoch empfiehlt es sich, derartige Angelegenheiten an einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Strafverteidigung zu übertragen. Diese Strafverteidiger besitzen nicht nur fachlich fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet der Strafverteidigung, sondern meist auch eine große Erfahrung. Strafverteidiger können in jeder Phase des Strafprozesses beauftragt werden. So kann sichergestellt werden, dass jeder Beschuldigte bzw. Angeklagte ein faires Verfahren erhält. Es ist jedoch nicht möglich, dass ein Strafverteidiger mehrere Beschuldigte im selben Verfahren vertreten darf, da dies zu einer Interessenkollision führen kann. Ein Angeklagter bzw. ein Beschuldigter kann sich entweder einen Strafverteidiger selbst aussuchen (sog. Wahlverteidiger) oder einem Pflichtverteidiger zuweisen lassen. Strafverteidiger verfolgen das Ziel, dass bestmöglichste Ergebnis für ihre Mandanten zu erzielen, d.h. idealerweise einen Freispruch zu erringen oder das Strafmaß so gering wie möglich zu halten.

Sendling

Sendling

Der Begriff Sendling bezeichnet ein traditionsreiches Stadtviertel in München, das den Stadtbezirk 6 - Sendling darstellt. Weitere Namen beziehungsweise Teile von Sendling sind Untersendling, Mittersendling und Obersendling. Obersendling gehört allerdings zum Stadtbezirk 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln dazu.
In Sendling wohnen aktuell rund 38.000 Münchner auf einer Fläche von 3,93 Quadratkilometern. Sendling wird im Norden durch die Ludwigsvorstadt und die Isarvorstadt begrenzt und im Westen durch die S-Bahnlinie 7. Der Stadtteil umschließt die Isar plus Flaucher im Osten Münchens. Im Süden geht Sendling in Thalkirchen bzw. Obersendling über.

Die Geschichte von Sendling

Im Bereich des heutigen Sendling gab es wahrscheinlich keine Siedlungen der Römer, aber im Umkreis darum. Dass Sendling schon lange bewohnt wurde, beweisen Knochenfunde, die sich auf etwa 4000 Jahre zurückdatieren lassen. Im 6. Jahrhundert übernahm ein germanischer Sippenführer namens "Sendilo" die Ortschaft. So entstand der Name Sendling. Durch die Gründung Münchens erlebte Sendling einen Aufschwung, viele Bürger reisten in die "Großstadt", um sich dort auf dem Markt einzudecken.
Wie viele andere umliegenden Ortschaften wurde auch Sendling im Dreißigjährigen Krieg gebeutelt. Die Einwohnerzahl nahm stark ab. Im Jahr 1877 wurden Unter- und Mittersendling und die Sendlinger Haide nach München eingemeindet. Der wirtschaftliche Aufschwung begann in Sendling mit der Eröffnung der Großmarkthalle 1912. Während dem Zweiten Weltkrieg wurde auch Sendling vom Bombenhagel der Alliierten getroffen, allerdings litt das Stadtviertel nicht so schlimm wie andere Stadtteile Münchens.

Sendling heute

Sendling ist ein moderner Stadtteil, in dem sich heutzutage viele Firmen und Handwerker angesiedelt haben. Ein Meilenstein in der wirtschaftlichen Geschichte von Sendling stellt mit Sicherheit der Bau der Großmarkthalle dar, die 1912 eröffnet wurde. Die Handelshalle für Obst und Gemüse ist die drittgrößte in Europa, 2005 wurden in der Halle in Sendling Waren im Wert von über 750 Millionen Euro umgeschlagen. Aus diesem Grund entfallen viele Arbeitsplätze in Sendling auf die Großmarkthalle bzw. die damit zusammenhängenden Betriebe - 20 Prozent der rund 15.000 Arbeitsstellen entfallen auf Handelsunternehmen, ein Großteil davon ist im Großhandel tätig.
In Sendling wohnen heute viele Erwerbstätige, der Anteil an Ausländern beträgt 25 Prozent und liegt somit leicht über dem städtischen Durchschnitt. In Sendling dominieren die Einpersonenhaushalte. Momentan wohnen in Sendling viele Menschen mit unterem bis mittlerem Bildungsniveau, doch zurzeit findet eine verstärkte Zuwanderung junger Menschen mit hohem Bildungsniveau statt, so dass Sendling in Zukunft stärker durchmischt sein wird.
Für Familien bietet Sendling ein breites Angebot an mehreren Schulen verschiedener Schultypen sowie viele Freizeitangebote wie die Stadtbücherei Sendling oder die Sendlinger Kulturschmiede e.V. Daneben bietet sich für Familien als Freizeitgestaltung natürlich der Flaucher an - der Isarabschnitt lockt seit jeher Jung und Alt zur Erholung mitten in Sendling.

Verkehrsanbindung von Sendling

Sendling ist durch seine zentrale Lage gut an den öffentlichen Verkehr und an den Individualverkehr angebunden. Die wichtigste und bekannteste Straße in Sendling ist die Brudermühlstraße, ein Teilstück des Mittleren Rings. Rund 143.000 Fahrzeuge verkehren täglich auf der bedeutenden Straße.
In Sendling fahren unter anderem die S-Bahnlinien 7 und 27 sowie die U-Bahnlinien 3 und 6, die gleich mehrere Stationen anfahren. Außerdem verkehren mehrere Buslinien der Münchner Verkehrsgesellschaft.