Taxi
Ein
Taxi (Plural:
Taxis, gelegentlich auch als
Taxe, Plural
Taxen) ist ein Verkehrsmittel zur Personenbeförderung.
Taxifahrer erledigen für den Kunden neben den normalen Stadtfahrten auch Fernfahrten, Flughafenfahrten, Besorgungen, Starthilfen und Lotsenfahrten.
Der Fahrtpreis wird folgendermaßen ermittelt: Der
Taxifahrer schaltet zu Beginn der Fahrt das Taxameter - ein Gerät zur Ermittlung des Fahrpreises nach einem bestimmten Tarif - ein und rechnet am Ende der Fahrt mit dem Kunden ab. Manchmal wird auch ein bestimmter Festpreis vereinbart.
Situation für Taxis in Deutschland
Das erste
Taxiunternehmen Deutschlands wurde von Friedrich Lutzmann 1893 gegründet. Heute sind in Deutschland etwa 50000
Taxis zugelassen. 80 Prozent davon gehören zu einer Taxizentrale.
Die gesetzliche Grundlage für den
Taxiverkehr ist in Deutschland im Personenbeförderungsgesetz geregelt. Ein
Taxi darf maximal neun Personen - einschließlich Fahrer - befördern. Wer in Deutschland
Taxifahrer werden möchte, braucht einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung, zwei Jahre Fahrpraxis, ein Führungszeugnis, eine Tauglichkeitsuntersuchung und eine Ortskundeprüfung.
Taxi-Arten
Unter
Taxis versteht man in Deutschland Kraftfahrzeuge, die in einer bestimmten Farbe mit hohem Wiedererkennungswert lackiert sind - in Deutschland sind
Taxis gelb und haben ein Taxi-Schild auf dem Dach. Meist sind
Taxis Limousinen, es kommen aber auch Großraumlimousinen (Vans), Kombi-Pkws und Kleinbusse zum Einsatz.
Daneben gibt es aber auch noch andere Formen von
Taxis wie
Sammeltaxi,
Anruf-Sammeltaxi,
Wassertaxi,
Lufttaxi,
Frauentaxi,
Schülertaxi,
Motortaxi und andere Sonderformen. Manche Firmen verwenden den Begriff
Taxi auch für ihre Transportdienste wie beispielsweise das Pizzataxi, Videotaxi, Möbeltaxi, Blumentaxi - und sogar das Kondomtaxi.
Ausstattung eines Taxis
Ein
Taxi ist üblicherweise folgendermaßen ausgestattet: Taxameter, Dachschrift mit der Aufschrift "
Taxi", Ordnungsnummer in der Heckscheibe, Name und Anschrift des Unternehmers im Innenraum, Taxiaufkleber des gültigen Taxitarifs der Gemeinde (siehe unten), Funkgerät, Kindersitze, Alarmeinrichtung und meist Kartenlesegerät für die bargeldlose Bezahlung.