Zeitarbeit München
Zeitarbeit bezeichnet eine befristete Arbeitsaufnahme mit dem Zweck, kurzfristige Personalengpässe zu überbrücken. Das ist vor allem für saisonal abhängige Betriebe wichtig, die so flexibler handeln können. Bei der
Zeitarbeit überlässt ein Arbeitgeber (zum Beispiel das
Zeitarbeitsunternehmen) einen Arbeitnehmer einem Dritten - dem Kundenunternehmen.
Zeitarbeit wird auch als
Leiharbeit,
Arbeitnehmerüberlassung und
Personalleasing bezeichnet. Für
Zeitarbeiter gelten gesetzliche Bestimmungen wie beispielsweise das Lohnfortzahlungsgesetz, das Urlaubsgesetz und das Mutterschutzgesetz. Die
Zeitarbeit ist rechtlich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt.
Situation für Zeitarbeit in Deutschland
In Deutschland gibt es
Zeitarbeiter jeglicher Qualifikation und in jeder Branche. Davon ausgenommen sind allerdings Betriebe des Bauhauptgewerbes, denn dort erlaubt der Gesetzgeber keine
Zeitarbeit. Es existieren ungefähr 7000
Zeitarbeitsunternehmen. Das ist vergleichsweise wenig: nur etwa ein Prozent der arbeitenden Bevölkerung werden von
Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt. Seit dem 1. August 2008 gibt es in Deutschland den Ausbildungsberuf des Personaldienstleistungskaufmannes/-frau.
Unter den
Zeitarbeitsfirmen gibt es sowohl Allrounder, die eine große Sparte an Branchen abdecken, als auch spezialisierte
Arbeitnehmerüberlassungen, die sich beispielsweise auf Fernfahrer, Handwerker oder bestimmte kaufmännische Berufe spezialisiert haben.
Grundlagen für Zeitarbeit
Bei einem
Zeitarbeitsverhältnis besteht ein Dreiecksverhältnis zwischen dem
Zeitarbeiter, der
Zeitarbeitsfirma und dem Kundenunternehmen der
Zeitarbeitsfirma:
Arbeitnehmer: Ein
Zeitarbeiter steht in einem Beschäftigungsverhältnis zu dem Verleiher - also der
Zeitarbeitsfirma - mit den arbeitsvertraglichen, tarifvertraglichen und gesetzlichen Arbeitnehmerrechten. Im Gegensatz zu einem normalen Arbeitnehmer erbringt der
Zeitarbeiter seine Arbeitsleistung aber nicht direkt für das
Zeitarbeitsunternehmen, sondern dem Dritten, dem er überlassen wird. Der Entleiher trägt nun die Verantwortung für den Arbeitsschutz, hat aber auch das Weisungsrecht.
Zeitarbeitsfirma: Der Arbeitsvertrag, den ein
Zeitarbeitsunternehmen mit dem Angestellten schließt, gleicht einem normalen Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber - mit dem Unterschied, dass die
Zeitarbeitsfirma berechtigt ist, den Arbeitnehmer einer anderen Firma zu überlassen. In der Regel vereinbaren das Kundenunternehmen und die
Zeitarbeitsfirma einen Stundensatz für die zu leistende Arbeitszeit - dieser Stundensatz muss nicht dem Lohn des
Zeitarbeiters gleichen. Im Normalfall übernimmt eine
Zeitarbeitsfirma keine Gewährleistung für die Qualität der Arbeit des
Zeitarbeiters.
Kundenunternehmen: Das Kundenunternehmen stellt den
Zeitarbeiter in seine Dienste, ohne jedoch arbeitsrechtliche Ansprüche erfüllen zu müssen. Ist der Arbeitnehmerüberlassungs-Vertrag zwischen
Zeitarbeiter und
Zeitarbeitsfirma aber unwirksam, kommt nach Paragraph 10 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Kundenunternehmen und dem
Zeitarbeiter zustande.
Warum Zeitarbeit?
Für
Zeitarbeit sprechen viele Gründe:
Für Arbeitnehmer ist die
Zeitarbeit ein gutes Sprungbrett, um nach längeren Arbeitspausen durch Mutterschaft, Arbeitslosigkeit oder Krankheit wieder in den Beruf einzusteigen. Andere wollen durch
Zeitarbeit mehrere Unternehmen kennen lernen und sich eine große Berufserfahrung aneignen, ohne beim jeweiligen Unternehmen wieder kündigen zu müssen.
Für Kundenunternehmen liegt der Vorteil in der kurzfristigen Erreichbarkeit von zusätzlichen Arbeitskräften. Kommt es in einem Unternehmen zu einer höheren Nachfrage als gewohnt, können
Zeitarbeiter eingestellt werden. Sobald diese nicht mehr gebraucht werden, kann der Vertrag mit dem
Zeitarbeitsunternehmen beendet werden, die
Zeitarbeiter verlassen den Betrieb wieder und Kündigungen bei eigenen Mitarbeitern waren somit nicht nötig. Außerdem sparen sich die Kundenunternehmen aufwendige und kostenintensive Bewerbungsverfahren. Sollte der
Zeitarbeiter krank werden, muss das Kundenunternehmen den Ausfall nicht bezahlen oder bekommt Ersatz gestellt.