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Teilzeitarbeit München: 138 Einträge gefunden

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Brancheninfo: Teilzeitarbeit

Zeitarbeit München

Zeitarbeit bezeichnet eine befristete Arbeitsaufnahme mit dem Zweck, kurzfristige Personalengpässe zu überbrücken. Das ist vor allem für saisonal abhängige Betriebe wichtig, die so flexibler handeln können. Bei der Zeitarbeit überlässt ein Arbeitgeber (zum Beispiel das Zeitarbeitsunternehmen) einen Arbeitnehmer einem Dritten - dem Kundenunternehmen.
Zeitarbeit wird auch als Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung und Personalleasing bezeichnet. Für Zeitarbeiter gelten gesetzliche Bestimmungen wie beispielsweise das Lohnfortzahlungsgesetz, das Urlaubsgesetz und das Mutterschutzgesetz. Die Zeitarbeit ist rechtlich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt.

Situation für Zeitarbeit in Deutschland

In Deutschland gibt es Zeitarbeiter jeglicher Qualifikation und in jeder Branche. Davon ausgenommen sind allerdings Betriebe des Bauhauptgewerbes, denn dort erlaubt der Gesetzgeber keine Zeitarbeit. Es existieren ungefähr 7000 Zeitarbeitsunternehmen. Das ist vergleichsweise wenig: nur etwa ein Prozent der arbeitenden Bevölkerung werden von Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt. Seit dem 1. August 2008 gibt es in Deutschland den Ausbildungsberuf des Personaldienstleistungskaufmannes/-frau.
Unter den Zeitarbeitsfirmen gibt es sowohl Allrounder, die eine große Sparte an Branchen abdecken, als auch spezialisierte Arbeitnehmerüberlassungen, die sich beispielsweise auf Fernfahrer, Handwerker oder bestimmte kaufmännische Berufe spezialisiert haben.

Grundlagen für Zeitarbeit

Bei einem Zeitarbeitsverhältnis besteht ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Zeitarbeiter, der Zeitarbeitsfirma und dem Kundenunternehmen der Zeitarbeitsfirma:
Arbeitnehmer: Ein Zeitarbeiter steht in einem Beschäftigungsverhältnis zu dem Verleiher - also der Zeitarbeitsfirma - mit den arbeitsvertraglichen, tarifvertraglichen und gesetzlichen Arbeitnehmerrechten. Im Gegensatz zu einem normalen Arbeitnehmer erbringt der Zeitarbeiter seine Arbeitsleistung aber nicht direkt für das Zeitarbeitsunternehmen, sondern dem Dritten, dem er überlassen wird. Der Entleiher trägt nun die Verantwortung für den Arbeitsschutz, hat aber auch das Weisungsrecht.
Zeitarbeitsfirma: Der Arbeitsvertrag, den ein Zeitarbeitsunternehmen mit dem Angestellten schließt, gleicht einem normalen Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber - mit dem Unterschied, dass die Zeitarbeitsfirma berechtigt ist, den Arbeitnehmer einer anderen Firma zu überlassen. In der Regel vereinbaren das Kundenunternehmen und die Zeitarbeitsfirma einen Stundensatz für die zu leistende Arbeitszeit - dieser Stundensatz muss nicht dem Lohn des Zeitarbeiters gleichen. Im Normalfall übernimmt eine Zeitarbeitsfirma keine Gewährleistung für die Qualität der Arbeit des Zeitarbeiters.
Kundenunternehmen: Das Kundenunternehmen stellt den Zeitarbeiter in seine Dienste, ohne jedoch arbeitsrechtliche Ansprüche erfüllen zu müssen. Ist der Arbeitnehmerüberlassungs-Vertrag zwischen Zeitarbeiter und Zeitarbeitsfirma aber unwirksam, kommt nach Paragraph 10 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Kundenunternehmen und dem Zeitarbeiter zustande.

Warum Zeitarbeit?

Für Zeitarbeit sprechen viele Gründe:

Für Arbeitnehmer ist die Zeitarbeit ein gutes Sprungbrett, um nach längeren Arbeitspausen durch Mutterschaft, Arbeitslosigkeit oder Krankheit wieder in den Beruf einzusteigen. Andere wollen durch Zeitarbeit mehrere Unternehmen kennen lernen und sich eine große Berufserfahrung aneignen, ohne beim jeweiligen Unternehmen wieder kündigen zu müssen.
Für Kundenunternehmen liegt der Vorteil in der kurzfristigen Erreichbarkeit von zusätzlichen Arbeitskräften. Kommt es in einem Unternehmen zu einer höheren Nachfrage als gewohnt, können Zeitarbeiter eingestellt werden. Sobald diese nicht mehr gebraucht werden, kann der Vertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen beendet werden, die Zeitarbeiter verlassen den Betrieb wieder und Kündigungen bei eigenen Mitarbeitern waren somit nicht nötig. Außerdem sparen sich die Kundenunternehmen aufwendige und kostenintensive Bewerbungsverfahren. Sollte der Zeitarbeiter krank werden, muss das Kundenunternehmen den Ausfall nicht bezahlen oder bekommt Ersatz gestellt.