Krankenversicherung
Eine
Krankenversicherung erstattet dem Versicherten die Kosten für eine medizinische Behandlung während und nach Erkrankungen, Unfällen und bei der Mutterschaft. Die
Krankenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Die Träger sind die
Krankenkassen.
In Deutschland unterscheidet man zwischen der privaten (PKV) und der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV). In Deutschland sind ungefähr 87,5 Prozent der krankenversicherten Bürger Mitglied einer
gesetzlichen Krankenkasse und 12,5 Prozent Mitglied einer
privaten Krankenkasse.
Gesetzliche Krankenkasse
Die
gesetzliche Krankenversicherung ist Teil des deutschen Solidarsystems. Das bedeutet, dass jeder Versicherungsnehmer - anders als bei der
privaten Krankenversicherung - den gleichen Prozentsatz (vom Bruttoeinkommen) bezahlt. Die Versicherungspflicht gilt für abhängig Beschäftigte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen, Bezieher von Rente, Krankengeld und Arbeitslosengeld II, Studenten und Familien. Dazu gibt es noch die Künstlersozialversicherung - eine Sonderregelung für Publizisten und Künstler. Auch andere Gruppen wie beispielsweise Selbstständige können sich freiwillig bei der
gesetzlichen Krankenversicherung versichern - man spricht dabei von einer Freiwilligen
Krankenversicherung.
Bei der
gesetzlichen Krankenversicherung ist die Prämie nicht risikoabhängig, sondern einkommensabhängig, auf Basis weitgehend staatlich festgelegter Leistungen kalkuliert und nicht demographiegesichert (das bedeutet, dass eine Alterung der Bevölkerung zu höheren Beitragssätzen führen würde). Bei der
gesetzlichen Krankenversicherung bringen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge anteilig auf.
Private Krankenkasse
Die
private Krankenversicherung versichert all diejenigen, die nicht in der
gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, wie Angestellte und Arbeiter mit einem Bruttoeinkommen oberhalb von einer gewissen Einkommensgrenze, Beamte und Selbstständige ohne Berücksichtigung des Einkommens.
Bei der
privaten Krankenversicherung ist der Beitragssatz risikobezogen und einkommensunabhängig, individuell zwischen dem Versicherungsnehmer und der
Versicherung kalkuliert und demographiefest. Die Beitragserrechnung bei der
privaten Krankenversicherung erfolgt anhand der Faktoren wie Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und zu erbringenden Leistungen.
Eine
Krankheitskostenversicherung ist die am meisten verbreitete Form der
privaten Krankenversicherung. Sie deckt Vermögensschäden als Folge der Krankenbehandlung ab. Darunter fallen beispielsweise
Versicherungsleistungen für ärztliche Besuche, Operationen, Krankenhauspflege, Arzneien und Heilmittel und Zahnbehandlungen. Je nach Versicherer werden Zusatztarife wie höhere Operationskosten oder Sterbegeld angeboten.