Zahnarzt
Kaum ein Mediziner ist so gefürchtet und zugleich oft Retter in der Not wie der
Zahnarzt. Die sprichwörtliche Angst vor dem
Zahnarzt ist so gut wie jedem bekannt. Dabei ist die Angst heute so gut wie unbegründet - moderne
zahnmedizinische Methoden haben dem Dentisten viel von seinem Schrecken genommen. Außerdem ist die Vorbeugung von Krankheiten und die
Zahnpflege mittlerweile viel stärker im Fokus der Mediziner als die früher so berüchtigten
Zahnziehungen oder
Wurzelbehandlungen. Weiteren Hauptaufgaben von
Zahnärzten sind die Behandlung von
Parodontose oder
Karies, Operationen oder das Ersetzen von kranken oder fehlenden
Zähnen sowie Brücken und Kronen. Generell ist
Zahnarzt oder
Zahnärztin die Bezeichnung für einen
Dentisten oder eine
Dentistin beziehungsweise für einen Arzt mit
zahnmedizinischer Ausbildung. Den Beruf gibt es schon seit tausenden von Jahren, als klassische Hauptarbeitsgebiete haben sich die Behandlung, Therapie und Prävention von Kiefer-, Mund- und
Zahnerkrankungen herausgestellt.
Viele Spezialisten in der Zahnmedizin
Heutzutage setzt der Beruf des
Zahnarztes ein Hochschulstudium voraus. Ein Dentist kann nach der Approbation wie andere Mediziner auch entweder wissenschaftlich oder praktisch tätig sein. Spezialisierungen sind möglich vor allem in der Oralchirurgie oder der Kieferorthopäde. Viele
Zahnärzte arbeiten in eigenen Praxen, es gibt aber auch große und spezialisierte Kliniken. Viele
Zahnärzte promovieren im Rahmen ihrer Ausbildung zum Dr. med. dent.
Gesichtschirurg mit besonders kompetenter Ausbildung des Zahnarztes
Eine besondere Qualifikation bietet den Patienten der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg, da er nach seiner Ausbildung sowohl
Zahnarzt als auch Arzt ist. Er gehört zu den Spezialisten unter den Medizinern, die sich vor allem in großstädtischen Ballungsräumen wie München ansiedeln. Ein großes Thema auch für die Patienten ist die Bezahlung der
Zahnärzte. Da der ganz überwiegende Teil der Deutschen in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, arbeiten auch nahezu alle
Zahnärzte als
Vertragszahnärzte der Kassen. Dadurch werden sie auch Mitglieder der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und deren jeweiligen Landesverband. Darüber hinaus ist es den
Zahnärzten möglich, Privatrechnungen auf der Grundlage der Gebührenordnung für
Zahnärzte zu stellen. In Deutschland sind
Vertragszahnärzte verpflichtet, gesetzlich versicherten Patienten nach dem Sachleistungsprinzip zu versorgen. Der
Zahnarzt, der nicht
Vertragszahnarzt ist, hat eine Pflicht zur Behandlung nur im Notfall. Ein gesetzlich versicherter Patient darf sich grundsätzlich seinen
Vertragszahnarzt selbst wählen.
Phobie und Angst vor dem Zahnarzt können bekämpft werden
Die Angst vor dem
Zahnarzt ist ein spezielles und eigenes Thema, das viele Menschen beschäftigt. Der Fachausdruck dafür heißt Zahnbehandlungsphobie. Heute gibt es viele Methoden, um die Angst vor dem
Zahnarzt wirksam zu bekämpfen. Darüber informiert Sie am besten Ihr Arzt direkt. Auch versuchen viele Praxen, den Aufenthalt so angenehm und serviceorientiert wie möglich zu gestalten. So geht es nach Auskunft vieler
Zahnärzte um "Gesundheit, Schönheit und Wohlbefinden", ihr eigenes Team beschreiben sie nicht selten als "liebevoll und vertrauenswürdig". Schon im Vorfeld der Behandlung gibt es in den Praxen oft reichhaltige Informationen über alle relevanten Zahnarzt-Themen wie Kieferorthopädie, Zahnästhetik, Endodontie, Ästhetik, Parodontose, Vollnarkose, Phobie, Parodontologie, Zahnspange, Implantologie,
Wurzelbehandlung, Schienentherapie,
Bleaching, Implantate und
Prophylaxe. So gewappnet, wird der
Zahnarztbesuch zu einer nicht nur sinnvollen, sondern auch angstfreien Angelegenheit.