Architekt Brancheninformation
Die Architekten gehören zu den freien Berufen und müssen die Berufsgrundsätze einhalten.
[mehr anzeigen] Diese Grundsätze sind geregelt durch das Architektengesetzen, die Berufsordnung und die Hoai. Unter Hoai versteht man die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Die undefinierte Berufsbezeichnung reicht von den Baukünstlern/Entwurfsarchitekten, über Ingenieure bis hin zu den Bauleitern.
Um diesen Beruf ausüben zu können, muss man in Deutschland Mitglied in der Architektenkammer sein. Die Leistungen sind gesetzlich geregelt und werden nicht nach preis-, sondern im Qualitätswettbewerb angeboten. D. h. sie werben mit ihrer Leistung.
Die übliche Arbeitsfelder sind Entwurfsplanung von Gebäuden, Bauwerken und Hochbaues; Genehmigungs-, Ausführungsplanung; Treuhandeln des Bauherren; Bau- und Objektüberwachung, Bauleitung; Kosten- und Terminkontrolle; Projektsteuerung; Bau- und Planungsökonomie; Asset-, Facility- und Immobilienmanagement; Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung und Repräsentation des fertigen Projekts.
Da Architekten auch gewerblich tätig sind, nehmen sie auch Funktionen als Schadensgutachter oder Berater bei Bausanierung und Abnahme von Wohnungseigentum ein.