Betriebliche Altersvorsorge in München

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Betriebliche Altersvorsorge Brancheninformation
Betriebliche Altersversorgung

Allgemeines

Bei einer betrieblichen Altersversorgung sagt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder im Todesfall zu.
Hierzu stehen 5 verschiedene Arten der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung, nämlich Direktzusagen, Unterstützungskassen, Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen.

Direktzusage

Bei einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber direkt gegenüber seinem Mitarbeiter im Alter eine Rente zu zahlen.

Mittelbare Durchführungswege

Die übrigen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung, sprich Unterstützungskassen, Pensionskassen, Pensionsfond und Direktversicherung, werden als so genannte mittelbare Durchführungswege bezeichnet, da die Durchführung von Versicherungs- bzw. Finanzdienstleistungsunternehmen übernommen wird.

Vorteile einer betrieblichen Alterversorgung

Was spricht für eine betriebliche Altersversorgung? Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer können betriebliche Altersversorgungen steuerliche Erleichterungen mit sich bringen. Meist werden verschiedene Produkte von einem Versicherungs- oder Finanzmakler nebst Prognoserechnung (inkl. steuerlicher Betrachtung) zur Auswahl vorgestellt. So können Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die für beide Seiten finanziell attraktivste Form auswählen. Arbeitgeber können gegenüber Arbeitnehmern durch eine betriebliche Altersversorgung nicht nur eine soziale Verantwortung zeigen, sondern auch so Mitarbeiter an das Unternehmen binden. Der Arbeitgeber fungiert bei der betrieblichen Altersversorgung als Treuhänder für seine Mitarbeiter und vertritt dessen Interessen.

Finanzierungsmöglichkeiten einer betrieblichen Altersversorgung

Es wird zwischen 2 Finanzierungsformen unterschieden, der arbeitgeber- und der arbeitnehmerfinanzierten Versorgung. Bei der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung übernimmt der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn oder Gehalt die betriebliche Altersversorgung. Dagegen wandelt der Arbeitnehmer bei der arbeitnehmerfinanzierten Versorgung einen Teil seines Lohnes bzw. Gehaltes (max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze) in eine betriebliche Alterversorgung um. Diese Entgeltumwandlung ist die am häufigsten anzutreffende Finanzierungsform.

Ausschüttung der betrieblichen Altersversorgung

Tritt der Versorgungsfall (Erreichen der Altersgrenze, Tod oder Invalidität) ein, erhält der Arbeitnehmer, je nach vertraglicher Vereinbarung, eine monatliche Rente oder einen Einmalbetrag aus der betrieblichen Altersversorgung. Scheidet er jedoch vor dem Erreichen des Versorgungsfalles aus dem Unternehmen aus, da er sich beruflich neu orientieren will, so bleibt die Anwartschaft erhalten, sofern die Unverfallbarkeitsfristen erfüllt sind. Bei arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgungen läuft die Unverfallbarkeitsfrist aus, wenn der Arbeitnehmer bei Austritt aus dem Unternehmen das 30. Lebensjahr vollendet hat und die betriebliche Altersversorgung mindestens 5 Jahre bestand. Jedoch können hier auch anderweitige Regelungen bei Vertragsabschluss getroffen werden. Dagegen sind bei Entgeltumwandlungen die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen sofort erfüllt. Viele betriebliche Altersversorgungen sind bereits von Haus aus gegen Verlust in Insolvenz geschützt. Sofern dies nicht der Fall sein sollte, empfiehlt sich eine solche gesonderte Absicherung. Schließlich wäre es sehr ärgerlich, wenn man viele Jahre in eine Altersversorgung einzahlt und der Versicherer bzw. Finanzdienstleister Insolvenz anmeldet, so dass der Versicherte (Arbeitnehmer) nur sehr wenig oder im schlimmsten Fall gar keine Gegenleistung für seine Einzahlungen erhält.

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