Fachanwalt Familienrecht in München - Haidhausen

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Fachanwalt Familienrecht Brancheninformation

Rechtsanwalt Familienrecht

Allgemeines zum Rechtsanwalt Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft miteinander verbunden sind, sowie außerhalb der Verwandtschaft bestehenden Vertretungsfunktionen (Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft).

Die 3 Teilbereiche im Familienrecht

Familienrecht umfasst die 3 Teilbereiche: Bürgerliche Ehe (Eherecht), Verwandtschaft (Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht) und Pflegschaft (Betreuungs- und Pflegschaftsrecht).
Rechtsanwalt Familienrecht Teilbereich Eherecht
Das Eherecht beinhaltet alle Rechte und Pflichten, die durch das Eingehen einer Ehe entstehen, angefangen vom Verlöbnis bis hin zur Scheidung.
Hier werden bspw. die Wirkungen eines Eheversprechens (Verlöbnis), des Eingehens der Ehe (Ehefähigkeit, Eheverbote, Ehefähigkeitszeugnis, Eheschließung), der Aufhebung der Ehe (? Scheidung), der Ehescheidung und der Wiederverheiratung nach Todeserklärung definiert. Eine hervorgehobene Bedeutung im Eherecht haben das eheliche Güterrecht sowie der Bereich Unterhalt und Versorgungsausgleich. Hier werden vermögensrechtliche Fragen, die durch die Eheschließung bzw. durch eine Ehescheidung entstehen können, beantwortet. Das Eherecht beinhaltet nicht nur Rechtsnormen rund um die Ehe, sondern behandelt auch durch Personen gleichen Geschlechts gegründete Lebenspartnerschaften. Ähnlich wie bei einer bürgerlichen Ehe werden hier Wirkung und Aufhebung einer Lebenspartnerschaft mit den entsprechenden vermögensrechtlichen Folgen geregelt.
Rechtsanwalt Familienrecht Teilbereich Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht
Das Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht umfasst die Gesamtheit aller Bestimmungen, welche die Entstehung und die Auswirkungen eines Kindesverhältnisses regeln. Hierzu werden die Abstammung, die Unterhaltspflicht unter Verwandten, das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern, die elterliche Sorge und die Annahme eines Kindes (Adoption) geregelt.
Rechtsanwalt Familienrecht Teilbereich Betreuungs- und Pflegschaftsrecht
Die Verwandtschaft ersetzende Funktionen, wie Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft behandelt das Betreuungs- und Pflegschaftsrecht. Diese Vorschriften finden nur für Personen Anwendung, die ihre (rechtlichen) Angelegenheiten nicht mehr persönlich besorgen können. Bei der Vormundschaft wird ein Vormund als gesetzlicher Vertreter einer minderjährigen Person (Mündel), für die keine elterliche Sorge besteht oder deren Eltern in personen- und vermögensrechtlichen Angelegenheiten nicht zur Vertretung berechtigt sind, eingesetzt, der die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge übernimmt. Unter Betreuung wird nicht eine soziale oder medizinische Dienstleistung verstanden, sondern die rechtliche Vertretung einer volljährigen Person, die aufgrund der psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine rechtlichen Angelegenheiten teilweise oder ganz nicht erledigen kann. Bei der Pflegschaft hingegen wird für einen bestimmten Bedarf ein gesetzlicher Vertreter bestellt, der für den Betroffenen bestimmte Interessen wahrnimmt, da er selbst nicht in der Lage ist oder ein bereits gesetzlicher Vertreter hiervon ausgeschlossen ist.

Zusammenfassung des Rechtsanwalts für Familienrecht

Genauso umfangreich wie der Begriff Familienrecht ist, sind auch die Aufgaben der darauf spezialisierten Rechtsanwälte. Ein Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Familienrecht wird nicht nur eingeschaltet, um einen bestimmten Anspruch gerichtlich durchzusetzen, sondern wird bereits im Vorfeld einer Eheschließung oder einer Adoption beratend tätig. Durch Eheverträgen oder Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften können bspw. bereits vor der Trauung etwaige spätere finanzielle Auseinandersetzungen vermieden werden. Ferner beraten Rechtsanwälte für Familienrecht über Gütertrennung, Gütergemeinschaft, rechtswirksame Trennungen, Scheidungsvereinbarungen, Vermögensauseinandersetzungen im Zusammenhang mit Ehescheidungen, Adoption, Betreuung, Vormundschaft und Elternunterhalt. Zur Durchsetzung von Ansprüchen vertreten sie ihre Mandanten auch vor dem Familiengericht. Ziele dieser gerichtlichen Auseinandersetzungen können die Durchsetzung von finanziellen Interessen (z.B. Trennungsunterhalt, Scheidungsunterhalt, Kindes- und Erwachsenenunterhalt, Zugewinnausgleich), die Aufhebung der Ehe und Durchsetzung der Interessen bei Adoption, Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft sein.

Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwälte für Familienrecht sind spezielle Anwälte, die aufgrund einer Zusatzausbildung besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Rechtsgebiet des Familienrechts erworben haben und sich auf diesem Gebiet auch nachweislich besonders engagieren und weiterbilden.

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