Finanzamt in München - Westend

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Finanzamt Brancheninformation

Finanzamt

Das Finanzamt ist eine örtliche Behörde der Finanzverwaltung, welche die Festsetzung und Erhebung von Steuern durchführt.
In Deutschland ist die Finanzverwaltung auf den Bund und die einzelnen Länder aufgeteilt. Die Zuständigkeit für den Vollzug der Steuergesetze liegt bei den Ländern. Da Steuervorgänge mehr und mehr automatisiert werden, wollen die Finanzämter Teile der Arbeit an Rechenzentren übertragen (siehe auch "ELSTER" weiter unten).
In der deutschen Finanzverwaltung ist die höchste Behörde das Bundesministerium der Finanzen, darunter folgen eine Reihe Oberbehörden, die Landesfinanzbehörden und die Oberfinanzdirektionen - darunter erst ist das Finanzamt angesiedelt. Ein Finanzamt fungiert als Ortsbehörde. Das Finanzamt ist für die Verwaltung der Steuern zuständig. Üblicherweise ist ein Finanzamt aber nicht für Zölle und Verbrauchsteuern zuständig - um diese Art der Steuern kümmert sich die Bundeszollverwaltung.

Steuern die vom Finanzamt erhoben werden

Als Steuer bezeichnet man einen Geldbeitrag, den Bürger eines Staates ohne direkte Gegenleistung bezahlen müssen. Steuern sind eine öffentlich-rechtliche Abgabe und die Haupteinnahmequelle von modernen Staaten und werden vom Finanzamt erhoben.
Steuern wurden bereits im frühen Altertum erhoben - damals hieß die Behörde allerdings noch nicht Finanzamt. In der Antike mussten Bürger beispielsweise Tribut, Zoll oder Zehnt zahlen. Während heute nur Geldleistungen durch das Finanzamt erhoben werden, wurden Steuern früher durchaus auch mit Naturalien beglichen.
Erst der schottische Moralphilosoph Adam Smith, der als der Begründer der klassischen Volkswirtschaftslehre gilt, stellte 1776 vier Grundsätze auf, nach denen künftig die Steuern erhoben wurden - und die heute noch leicht modifiziert gelten: Gleichmäßigkeit der Besteuerung, Bestimmtheit der Steuergesetze, Bequemlichkeit der Besteuerung und Wohlfeilheit der Steuererhebung. Heutzutage stellt man an die Steuern folgende Grundanforderungen: Gerechtigkeit, Ergiebigkeit, Unmerklichkeit und Praktikabilität.

Steuererhebung durch das Finanzamt


Eine Steuererhebung ist das verwaltungstechnische Verfahren, das ein Finanzamt unternimmt, um eine Besteuerung durchzuführen. Das Verfahren gliedert sich in drei Phasen:

- Ermittlungsverfahren: Bei dem Ermittlungsverfahren prüft das Finanzamt, ob und in welchem Umfang bei einer Person oder einem Unternehmen ein Steuerentstehungstatbestand vorliegt. Dabei kann das Finanzamt Bürgern Pflichten (wie die Steuererklärungspflicht) und Rechte (beispielsweise eine Steuerfahndung) gewähren.
- Das Ziel dieses Verfahrens: Das Finanzamt soll ein genaues Bild der tatsächlichen Verhältnisse erhalten.
- Festsetzungsverfahren: Nachdem die Besteuerungsgrundlage ermittelt wurde, setzt das Finanzamt die Steuer durch einen Steuerbescheid fest.
- Beitreibungsverfahren: Nach dem Festsetzungsverfahren sorgt das Finanzamt für die Verwirklichung der Steueransprüche. Das kann entweder durch Zahlung, durch Aufrechnung oder durch Vollstreckung geschehen.

ELSTER und das Finanzamt

ELSTER ist eine Abkürzung, die für "Elektronische Steuererklärung" steht. ELSTER ist ein Projekt der Steuerverwaltung zur automatisierten Abgabe der Steuererklärungen und Steueranmeldungen. Das Finanzamt erhält die Steuererklärung durch das Programm über das Internet und kann so Kapazitäten entlasten. Seit 2005 sind alle Arbeitgeber und Unternehmer verpflichtet, bestimmte Steuer-Dokumente elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Der Benutzer muss seine Steuerdaten in das Programm eingeben. Die Daten werden geprüft, verschlüsselt und an das Finanzamt übermittelt. Die Akzeptanz von ELSTER steigt: 2008 haben bereits 8,2 Millionen Bürger ihre Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Außerdem wurden 41 Millionen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und 19 Millionen Lohnsteueranmeldungen über das Internet übertragen.

Bay. Staatsministerium f. Finanzen

Odeonsplatz 4
80539 München
Altstadt
089 283096

Finanzamt Zentrale

Deroystr. 20
80335 München
Maxvorstadt
089 12520

Landesamt für Steuern

Sophienstr. 6
80333 München
Maxvorstadt
089 99910

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