Heim in München - Giesing

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Heim Brancheninformation
Der Begriff "Heim" umfasst einen weiten Bereich von Einrichtungen für Hilfsbedürftige unterschiedlichen Alters mit unterschiedlichen Bedürfnissen, vom Kinderheim, Jugendwohnheim und Kinderdorf über das Altenheim bis zum Hospiz.

Kinderheim
In der staatlichen Heimerziehung steht heutzutage nicht mehr der klassische Fürsorgegedanke im Vordergrund, das Heim soll nicht mehr als "Verwahranstalt" angesehen werden, sondern als das, was es lt.
Gesetz ist: eine Einrichtung der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Die dauerhafte Heimunterbringung eines Kindes soll dabei die Ausnahme bleiben. Es gibt heute verschiedene Konzepte der Heimerziehung, vom Kinder- und Jugendheim in Form einer Wohngruppe in einem größeren Haus über das betreute Jugendwohnen und die Mutter-Kind-Betreuung - als betreutes Einzelwohnen oder als Wohngruppe mehrerer Mütter mit ihren Kindern - bis zur geschlossenen Unterbringung, die allerdings nur bei strafrechtlichen bzw. psychischen Problemen der Jugendlichen infrage kommt. Daneben ist in einigen Städten eine Kurzzeitunterbringung (Clearing) zur Klärung des Hilfebedarfs bzw. zur Entschärfung einer verfahrenen Situation möglich, ferner existieren Mischformen. Dem gegenüber bieten Kinderdörfer als unabhängige, nicht-staatliche Organisationen bedürftigen Kindern eine langfristige, familiennahe Betreuung, wobei es sich in Deutschland heutzutage meist um sog. Sozialwaisen handelt.

Die Begriffe Altenheim, Altenstift, Seniorenheim und Seniorenresidenz werden meist gleichbedeutend als Bezeichnung für eine spezielle Wohnanlage verwendet, die ihre Bewohnerinnen und Bewohner mehr oder weniger umfassend bei den alltäglichen Verrichtungen des Lebens unterstützt und sie versorgt, was teilweise die Pflege bis zum Lebensende umfasst. Dabei muss eine Pflegebedürftigkeit der Mieter zum Zeitpunkt des Einzugs noch gar nicht vorliegen, freilich wird eine festgestellte Beeinträchtigung aber häufig zum Anlass für den Umzug genommen. Während der allgemeine Sprachgebrauch nur unscharf zwischen Altenwohnheimen, Altenheimen und Altenpflegeheimen unterscheidet, definiert das deutsche Heimgesetz (HeimG) Altenwohnheime als Einrichtungen, in denen pflegerische Leistungen nur in geringem Umfang angeboten bzw. genutzt werden. Altenheime nach Maßgabe des Gesetzes sind dagegen auf eine gewisse Pflegebedürftigkeit ihrer Bewohner eingestellt und bieten beispielsweise Reinigungsdienstleistungen und Verpflegung an, die Bewohner führen also keinen eigenen Haushalt mehr. Altenpflegeheime im Sinne des HeimG schließlich sind Einrichtungen zur stationären 24-Stunden-Pflege ausgeprägt pflegebedürftiger Menschen. Der Begriff "Altenheim" ist übrigens durchaus irreführend, denn nicht selten leben auch jüngere Menschen, die z. B. nach einem Unfall oder einem Schlaganfall dauerhaft pflegebedürftig sind, in diesen Einrichtungen. Daneben gibt es aber auch Pflegeheime speziell für jüngere Behinderte oder Kranke, für Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten bzw. mit geistigen, körperlichen und sprachlichen Beeinträchtigungen. Im letzteren Fall spricht man auch von heilpädagogischen Heimen. In den 1990er Jahren ist als weitere Wohnform das "betreute Wohnen" hinzugekommen, das allerdings in der Regel nicht als Heim im Sinne des Heimgesetzes gilt.

Hospize konzentrieren sich dagegen auf die Palliativmedizin und die Schmerztherapie, d. h. sie bieten unheilbar Kranken eine respektvolle und umfassende Sterbebegleitung und ihren Angehörigen Trauerbegleitung. Hospize werden meist von gemeinnützigen Vereinen, Organisationen oder Stiftungen, aber auch von Kirchen unterhalten.

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