Kfz Zulassung Brancheninformation
Kfz-Zulassung
Mit der
Kfz-Zulassung bezeichnet man die amtliche
Zulassung von Fahrzeugen für den Verkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
[mehr anzeigen] Seit dem 1. März 2007 gilt die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (kurz: Fahrzeug-Zulassungsverordnung, FZV). Sie hat als Bundesrechtsverordnung die zulassungstechnischen Teile der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) abgelöst und normiert nun die Kfz-Zulassung, also die Zulassung von Fahrzeugen zum öffentlichen Straßenverkehr.
Je nach Art des Fahrzeugs (Neuwagen, Gebrauchtwagen) benötigt man für die Kfz-Zulassung unterschiedliche Dokumente wie beispielsweise Prüfberichte über die Haupt- und Abgasuntersuchung, Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung und Personalausweis.
StVZO/FZV
Die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung ist eine Rechtsverordnung, erlassen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Früher hat sie die Vorschriften bei der Kfz-Zulassung geregelt und wird nun in der derzeit geltenden Form aufgelöst und in andere Verordnungen überführt. Vorgesehen sind neben der FZV, welche vor allem den Bereich Kfz-Zulassung betrifft, eine Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (FGV) und eine Fahrzeug-Betriebs-Verordnung (FBV). Mit der Einführung dieser Verordnungen wird die StVZO wohl endgültig abgeschafft werden.Wichtige Dokumente für die Kfz-Zulassung
Wer eine Kfz-Zulassung von Neu- oder Gebrauchtwagen durchführen möchte, braucht folgende Dokumente:
- Gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder aktueller Meldebestätigung
- bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- bzw. Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- Vollmacht für Beauftragte und deren Ausweisdokumente, bei Minderjährigen gegebenenfalls noch eine Einverständniserklärung beider Elternteile
- Alter Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Elektronische Versicherungsbestätigung
- Prüfberichte über die gültige Haupt- und Abgasuntersuchung
- falls vorhanden: altes Kennzeichen
- Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Kfz-Steuer.
Bei der Kfz-Zulassung eines Oldtimers benötigt man außerdem noch ein Gutachten zur Einstufung als Oldtimer. Wer eine Kfz-Zulassung als juristische Person, GbR oder Verein durchführen möchte, muss das Fahrzeug am Ort des Firmensitzes zulassen. Außerdem ist die Kfz-Zulassung hierbei nur auf einen benannten Vertreter der Firma oder des Vereins möglich.Besonderheiten bei der Kfz-Zulassung
Bei der Kfz-Zulassung gibt es einige Ausnahmen und Besonderheiten:
- Saisonkennzeichen: Saisonkennzeichen werden mit einem begrenzten Gültigkeitszeitraum ausgestellt, beispielsweise von April bis Oktober. Diese Art der temporären Kfz-Zulassung eignet sich beispielsweise für Cabrio-Fahrer, die ihr Fahrzeug im Winter nicht nutzen möchten. Saisonkennzeichen wurden 1995 eingeführt - davor musste man das Fahrzeug immer neu an- beziehungsweise abmelden.
- Oldtimerkennzeichen: Diese Art der Kfz-Zulassung ist Oldtimer-Fahrzeugen vorenthalten - also Fahrzeugen, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind. Nach der eigentlichen Nummer folgt ein "H" am Kennzeichen.
- Kurzzeitkennzeichen: Kurzzeitkennzeichen sind Kennzeichen für Fahrzeugüberführungen und Prüf- oder Probefahrten. Diese Art der Kfz-Zulassung gilt höchstens fünf Tage. Fahrzeuge, die mit einem Kurzzeitkennzeichen zugelassen sind, sind von den Regelungen der Umweltplakette ausgenommen. Außerdem braucht man bei dieser Art der Kfz-Zulassung keine gültige AU-/HU-Bescheinigung.