Ein Raumausstatter, früher auch Polsterer-Dekorateur oder Tapezierer-Dekorateur genannt, ist die Berufsbezeichnung für einen Handwerker in Deutschland im Bereich der Gestaltung von Innenräumen. [mehr anzeigen]
Zu den Arbeitsbereichen des Raumausstatters gehören
- Möbel
bespannen und polstern
- Lampen für passendes
Beleuchtungskonzept aussuchen
- Textile
oder elastische Bodenbeläge verlegen
- Dekorationen
für Fenster entwerfen und verwirklichen
- Tapeten ankleben und
Wände bekleiden
- Licht-
und Sonnenschutzvorrichtungen montieren beziehungsweise auch herstellen
Die Voraussetzungen um in der Raumausstattung tätig sein zu können liegen im Handwerk. Um als Raumausstatter erfolgreich zu sein benötigt es an handwerklicher Begabung sowie eine gestalterischen Neigung. Aber auch körperliche Kraft ist erforderlich, da beispielsweise beim Bodenlegen alter Belag herausgerissen werden muss. Die Zusammenarbeit mit Kunden sollte kein Hindernis für den Raumausstatter sein, daher ist eine Kontaktfreundlichkeit sehr gerne gesehen. Schulische Voraussetzungen sind Mathematik, da es wie in allen Handwerksberufen wichtig ist messen zu können. In der Raumausstattung wird teilweise auch ein künstlerisches, beziehungsweise zeichnerisches Talent benötigt, da Wohnraumskizzen und Zeichnungen dem Kunden erst gezeigt werden müssen, bis dieser einverstanden ist.
Die ersten Raumausstatter gab es im 13. Jahrhundert in Frankreich. Die Bezeichnung war damals unter tapissier im Gebrauch und ihre Aufgabe war es im Mittelalter Burgen mit Teppichböden sowie Stoffen und Bildern auszustatten. Zu Lebzeiten Ludwigs XIV blühte die Raumausstattung voll und ganz auf. Gemächer wurden mit vergoldeten Urnen und Wandgemälden verschönert und mit edlen Möbeln versehen. Das Amt des königlichen Dekorateurs und Raumausstatters war kaufbar und konnte somit von jedem Adeligen erkauft werden. Seit der Erneuerung der Handwerksordnung 1965 bezeichnet man den Beruf offiziell als Raumausstatter. Die Ausbildung dauert drei Jahre und schließt mit einer Gesellenprüfung ab. Musste man bis vor kurzem noch eine bestimmte Anzahl an Arbeitsjahren nachweisen, kann der Geselle heute sofort die Ausbildung zum Raumausstattermeister an die Gesellenprüfung anschließen.
Raumausstatter sind meist kleine Gruppen oder Betriebe die auf Mitglieder einer Familie basieren. Objektausstatter zielen eher auf Großkunden wie Hotelketten, Seniorenstätten oder Krankenhäuser. Die Kosten für die Gründung sind sehr gering, wodurch die Möglichkeit zur Selbstständigkeit besteht. In Deutschland gibt es keinen Zwang mehr zum Meister, deshalb können auch Gesellen selbständig werden. Sie dürfen jedoch keine Lehrlinge ausbilden, was zu einem Mangel an Fachkräften führt.
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