Sachverständiger in München

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Sachverständiger Brancheninformation

Sachverständiger München


Als Sachverständiger bezeichnet man eine natürliche Person, die über ein bestimmtes oder mehreren Gebieten ein besonderes Fachwissen und Erfahrung aufweist.

Dieser bietet dieses Fachwissen als Dienstleistung an. Die Voraussetzung für die Tätigkeit als Fachmann ist die fachliche Kompetenz. Dieses Wissen wird üblicherweise durch ein geeignetes Hochschulstudium sowie mehrjährige Berufserfahrung erworben. Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland, Liechtenstein und Österreich nicht geschützt, also kann sich jeder so betiteln. Heutzutage gibt es auch in München eine Vielzahl von Gutachtern verschiedener Branchen wie z.B. Kfz Sachverständige, Unfallschaden, Autounfall, Kfz Gutachter, Unfallinstandsetzung, Immobilienbewertung, Trockenbau, Teppichreinigung, Solaranlagen, Solarenergie, Sanitär, Schuldnerberatung, Versicherungsberatung, Goldhandel, Bodenbeläge, usw. In Deutschland unterscheidet man zwischen EU-zertifizierte, staatliche anerkannte, öffentlich bestellte, vereidigte, verbandsanerkannte und freie Sachverständige bzw. Behörden.

Ausbildung

Nach der Definition muss ein Sachverständiger in München eine Ausbildung sowie genügend berufliche Erfahrung besitzen. Ein Fachmann für Fliesen kann also z.B. ein Fliesenlegermeister, ein langjähriger Geselle, ein speziell mit diesem Handwerk vertrauter Architekt oder Ingenieur sein.

Außerdem muss ein Sachverständiger in München, in der Lage sein ein Gutachten zu erstellen und dieses Gutachten eventuell auch zu verteidigen. Sie müssen nicht nur sachlich, fachlich und korrekt ein Gutachten erstellen, es muss auch für jeden Laien verständlich sein. Ein Gutachten das qualitativ minderwertig oder fehlerhaft ist muss nicht bezahlt werden, da es wertlos ist. Zu den klassischen Bereichen des Sachverständigenwesens zählen u.a. die Gebiete der Bewertung von Bauschäden, Grundstückwertermittlung, KFZ-Schäden, KFZ-Bewertung, Unternehmensbewertung.

Sachverständigengruppen

EU-Zertifizierter Sachverständiger: Nach der DIN EN ISO/IEC 17024 können sich Sachverständige zertifizieren lassen. In Deutschland ist die höchste Stelle der Zertifizierung der Deutsche Akkreditierungsgrad (DAR). Auch München besitzt einige EU-Zertifizierte Sachverständige. Ihre Tätigkeiten werden dauerhaft von den Zertifizierungsstellen überwacht und das erworbene Zertifikat auf 5 Jahre begrenzt. Nach Ablauf muss der Experte sein Fachwissen erneut durch eine Prüfung unter Beweis stellen.

Staatlich anerkannter Sachverständiger (Deutschland): Diese haben würdevolle Aufgaben zu erfüllen und stehen unter der Aufsicht des Staates. Nur die staatlich anerkannte sowie die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen dürfen einen Rundstempel führen. Staatlich anerkannte Gutachter sind Experten eines gewissen Fachgebiets. Dieses Fachwissen wird meist durch eine umfangreiche Prüfung nachgewiesen, wobei auch eine langjährige Berufserfahrung notwendig ist. Staatlich anerkannte Gutachter tragen zur Entlastung der Behörden bei. Folgende Bereiche werden in Deutschland anerkannt: Staatlich anerkannter Sachverständiger für potentiell gefährliche Tiere, für Schall- und Wärmeschutz, für Prüfung der Standsicherheit in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau, für die Prüfung des Brandschutzes, für Erd- und Grundbau und in Bayern (also auch in München) auch staatlich anerkannte Sachverständiger für Umwelt sowie Private Gutachter, die  in der Wasserwirtschaft tätig sind.

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (Deutschland): Die Pflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern sind u.a. Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit. Darauf ist ein Eid zu leisten und stellt bei einem Verstoß einen Haftbestand da. Diese Pflichten gelten nicht nur gegenüber Gerichten, sondern auch Privatpersonen. Während dem Bewerbungsverfahren für diese Stelle wird die persönliche und fachliche Eignung zur Erstellung eines Gutachtens geprüft.

Freie, allgemein anerkannte und sonstige qualifizierter Sachverständiger: Personen die eine persönliche und fachliche Voraussetzung erfüllten, sowie Fachkenntnis und Sachkunde besitzen können als Fachmann tätig werden. Diese Berufsbezeichnung ist nicht geschützt.

Der freie und allgemein anerkannte, qualifizierte Fachmann sollte eine entsprechende anerkannte Qualifikation besitzen wie etwa die Qualifizierung als z.B. Meister, einen Hochschulabschluss oder eine höhere Fachausbildung wie etwa ein staatlich geprüfter Techniker haben.

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