Seniorenheim in München

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Seniorenheim München


Unter einem Seniorenheim (auch Altersheim oder Seniorenresidenz genannt) versteht man eine Wohnungseinrichtung, die zur Betreuung und Pflege alter Menschen dient.

Bietet ein Seniorenheim auch Pflegeleistungen in München an, so kann man dieses auch als Pflegeheim bezeichnen. Seniorenheime werden entweder von einer gemeinnützigen Trägerorganisation, oder von privaten Betreibern finanziert.

Seniorenheime in München

In München gibt es eine große Auswahl an sowohl preisgünstigen als auch exklusiven Seniorenheimen. Ein Pflegeheim in München übernimmt neben den Alltagsaufgaben (Selbstpflege) und den medizinisch delegierten Aufgaben (Krankenpflege) auch weitere Tätigkeiten wahr, die sich von der Krankenhauspflege unterscheiden. Altenpfleger in München berücksichtigen z.B. auch die Biografie der zu pflegenden Person und die speziellen Möglichkeiten, die sich aus ihr für die Pflege bei psychischen Veränderungen ergeben. Aber auch Teilbereiche der Gerontopsychiatrie und der Palliativpflege zählen zu den Aufgabengebieten. Aber auch außenstehende Dienstleister wie z.B. aus dem Bereich der Münchner Krankengymnastik kommen in einem Seniorenheim in München zum Einsatz.

Das Seniorenheim als "dreigliedrige Institution“

Die genaue Ausrichtung von einem Seniorenheim in München lässt sich anhand einer dreigliedrigen Skala typisieren. Diese ist im sogenannten Heimgesetz festgeschrieben. Man unterscheidet dabei wie folgt:

Altenwohnheim: Die von einem Seniorenheim in München erbrachten Leistungen sind hier stark auf den Wohnaspekt fokussiert. Zusätzliche Leistungen, wie Betreuung und Versorgung, finden in kleinem Umfang statt und haben Servicecharakter.

Altenheim: Die in einem Altenheim angebotenen zusätzlichen Leistungen nehmen in einem solchen Seniorenheim eine größere Relevanz ein. Zusätzlich werden im Seniorenheim erste Pflegeleistungen abgesichert.

Altenpflegeheim: In einem solchen Seniorenheim findet eine stationäre Pflege rund um die Uhr statt. In Deutschland gibt es ca. 10.000 solcher Seniorenheime.

Häufig sind diese verschiedenen Heimtypen in einer Seniorenunterkunft unter einem Dach untergebracht und werden parallel betrieben. Somit ist bei Bedarf ein reibungsloser und unkomplizierter Übergang zwischen den verschiedenen Betreuungsformen möglich. Die Senioren bleiben in der Umgebung des ihnen bereits vertrauten Altenheimes.

Betreutes Wohnen

Das "Betreute Wohnen" wird oft als Alternative zum Altenheim gesehen, da viele Menschen es vorziehen, ihre letzten Lebensjahre möglichst selbstbestimmt zu verbringen. Unter dem betreutem wohnen wird oft ein Gebäude oder eine Siedlung mit Seniorenwohnungen verstanden, die im Idealfall in altengerechter barrierefreier Bauweise errichtet worden ist. In diesem Gebäudekomplex findet sich auch oft ein Cafe. Die Bewohner dieser Anlage werden auf Abruf sowie durch regelmäßige Dienste betreut. Diese Dienstleistungen erfolgen über private oder gemeinnützige ambulante Pflegedienste oder von Sozialstationen. Auch bei schwerer Pflegebedürftigkeit muss ein Bewohner nicht aus seinem gewohnten Lebensbereich ausziehen. Zu einer relativ neuen Entwicklung in diesem Bereich sind die ambulanten und insbesondere auch die Demenzwohngemeinschaften zu nennen. Eine weitere Alternative des betreuten Wohnens bildet die Mehrgenerationen-WG. Dort leben junge Familien mit pflegebedürftigen Senioren zusammen, wobei ein Pflegepersonal von außen die professionelle Pflege übernimmt. So können sich die gesunden Bewohner auf freiwilliger Basis um die Schwächeren kümmern.

Gesetzliche Regeln für ein Seniorenheim in München

Die Abläufe in einem Seniorenheim in München sind im Heimgesetz (HeimG) rechtlich fixiert. Zusätzlich sind Rechtsverordnungen wie die Heimpersonalverordnung, die Heimmitwirkungsverordnung sowie die Heimmindestbauverordnung für ein Altenheim relevant. Geregelt werden also sowohl bauliche Standards für das Seniorenheim, wie auch Vorgaben hinsichtlich Personal und Betreuung im Seniorenunterkunft. Die Gesetzgebungskompetenz für das Heimgesetz, das die tägliche Arbeit im Seniorenheim bestimmt, liegt bei den Ländern. Die ordnungsgemäße Umsetzung sowie die Einhaltung von Standards werden von der Heimaufsicht überwacht. Je nach Bundesland ist die für ein Seniorenheim zuständige Heimaufsicht bei verschiedenen Institutionen untergebracht. Alle Fragen, die die Zulassung und Finanzierung von einem Heim regeln, sind im Pflegeversicherungsgesetz festgeschrieben.

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