Unter einer Seniorenresidenz (auch Altersheim oder Seniorenheim genannt) versteht man eine Wohnungseinrichtung, die zur Betreuung und Pflege alter Menschen dient. [mehr anzeigen]
In München gibt es eine große Auswahl an sowohl preisgünstige als auch exklusive und anspruchsvolle Seniorenresidenzen. Ein Pflegeheim in München übernimmt neben den Alltagsaufgaben (Selbstpflege) und den medizinisch delegierten Aufgaben (Pflege des Kranken) auch weitere Tätigkeiten wahr, die sich von der Pflege im Krankenhaus unterscheiden. Altenpfleger in München berücksichtigen z.B. auch die Biografie der zu pflegenden Person und die speziellen Möglichkeiten, die sich aus ihr für die Pflege bei psychischen Veränderungen ergeben. Aber auch Teilbereiche der Gerontopsychiatrie und der Palliativpflege zählen zu den Aufgabengebieten in einer Seniorenresidenz in München. Es werden auch außenstehende Dienstleister wie z.B. aus dem Bereich der Krankengymnastiken in München von Seniorenresidenzen eingesetzt.
Die genaue Ausrichtung von einer Seniorenresidenz in München lässt sich anhand einer dreigliedrigen Skala typisieren. Diese ist im sogenannten Heimgesetz festgeschrieben. Man unterscheidet dabei wie folgt:
Altenwohnheim: Die von einem Altenheim in München erbrachten Leistungen sind hier stark auf den Wohnaspekt fokussiert. Zusätzliche Leistungen, wie Betreuung und Versorgung, finden in kleinem Umfang statt und haben Servicecharakter.
Altenheim: Die in einem Altenheim angebotenen zusätzlichen Leistungen nehmen in einem solchen Seniorenheim eine größere Relevanz ein. Zusätzlich werden in einer Seniorenunterkunft erste Pflegeleistungen abgesichert.
Altenpflegeheim: In einem solchen Seniorenheim findet eine stationäre Pflege rund um die Uhr statt. In Deutschland gibt es ca. 10.000 solcher Heime.
Häufig sind diese verschiedenen Heimtypen im Seniorenheim unter einem Dach untergebracht und werden parallel betrieben. Somit ist bei Bedarf ein reibungsloser und unkomplizierter Übergang zwischen den verschiedenen Betreuungsformen möglich. Die Senioren bleiben in der Umgebung des ihnen bereits vertrauten Seniorenheim.
Das "Betreute Wohnen" wird oft als Alternative zur Seniorenresidenz gesehen, da viele Menschen es vorziehen, ihre letzten Lebensjahre möglichst selbstbestimmt zu verbringen. Unter dem betreutem wohnen wird oft ein Gebäude oder eine Siedlung mit Seniorenwohnungen verstanden, die im Idealfall in altengerechter barrierefreier Bauweise errichtet worden ist. In diesem Gebäudekomplex findet sich auch oft ein Cafe. Die Bewohner dieser Anlage werden auf Abruf sowie durch regelmäßige Dienste betreut. Diese Dienstleistungen erfolgen über private oder gemeinnützige ambulante Pflegedienste oder von Sozialstationen. Auch bei schwerer Pflegebedürftigkeit muss ein Bewohner nicht aus seinem gewohnten Lebensbereich ausziehen. Zu einer relativ neuen Entwicklung in diesem Bereich sind die ambulanten und insbesondere auch die Demenzwohngemeinschaften zu nennen. Eine weitere Alternative des betreuten Wohnens bildet die Mehrgenerationen-WG. Dort leben junge Familien mit pflegebedürftigen Senioren zusammen, wobei ein Pflegepersonal von außen die professionelle Pflege übernimmt. So können sich die gesunden Bewohner auf freiwilliger Basis um die Schwächeren kümmern.
Die Abläufe in einer Seniorenresidenz in München sind im Heimgesetz (HeimG) rechtlich fixiert. Zusätzlich sind Rechtsverordnungen wie die Heimpersonalverordnung, die Heimmitwirkungsverordnung sowie die Heimmindestbauverordnung für eine Seniorenresidenz relevant. Geregelt werden also sowohl bauliche Standards, als auch Vorgaben hinsichtlich Personal und Betreuung in einer Seniorenresidenz. Die Gesetzgebungskompetenz für das Heimgesetz, das die tägliche Arbeit in Seniorenunterkünften bestimmt, liegt bei den Ländern. Die ordnungsgemäße Umsetzung sowie die Einhaltung von Standards werden von der Heimaufsicht überwacht. Je nach Bundesland ist die für eine Seniorenresidenz zuständige Heimaufsicht bei verschiedenen Institutionen untergebracht. Alle Fragen, die die Zulassung und Finanzierung vom Seniorenheim regeln, sind im Pflegeversicherungsgesetz festgeschrieben.