Behindertenfahrdienst Brancheninformation
Der Fahrdienst gibt es für Körperbehinderten, geistig Behinderten oder Personen, die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benutzen können.
Gefahren wird zur Arbeit oder Ausbildungsstätte, zum Arzt oder Krankenhaus, zu Kur-, Erholungseinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen, private Besuche, sonstige Freizeitaktivitäten, zum Einkaufen oder Veranstaltungen.
Die Kosten werden für begrenzte Anzahl von Fahrten von der Krankenkasse übernommen.
[mehr anzeigen] In manchen Fällen werden die Fahren kilometergenau abgerechnet.