Finanzamt
Das
Finanzamt ist eine örtliche Behörde der Finanzverwaltung, welche die Festsetzung und Erhebung von Steuern durchführt. In Deutschland ist die Finanzverwaltung auf den Bund und die einzelnen Länder aufgeteilt. Die Zuständigkeit für den Vollzug der Steuergesetze liegt bei den Ländern. Da Steuervorgänge mehr und mehr automatisiert werden, wollen die
Finanzämter Teile der Arbeit an Rechenzentren übertragen (siehe auch "ELSTER" weiter unten).
In der deutschen Finanzverwaltung ist die höchste Behörde das Bundesministerium der Finanzen, darunter folgen eine Reihe Oberbehörden, die Landesfinanzbehörden und die Oberfinanzdirektionen - darunter erst ist das
Finanzamt angesiedelt. Ein
Finanzamt fungiert als Ortsbehörde. Das
Finanzamt ist für die Verwaltung der Steuern zuständig. Üblicherweise ist ein
Finanzamt aber nicht für Zölle und Verbrauchsteuern zuständig - um diese Art der Steuern kümmert sich die Bundeszollverwaltung.
Steuern die vom Finanzamt erhoben werden
Als Steuer bezeichnet man einen Geldbeitrag, den Bürger eines Staates ohne direkte Gegenleistung bezahlen müssen. Steuern sind eine öffentlich-rechtliche Abgabe und die Haupteinnahmequelle von modernen Staaten und werden vom
Finanzamt erhoben.
Steuern wurden bereits im frühen Altertum erhoben - damals hieß die Behörde allerdings noch nicht
Finanzamt. In der Antike mussten Bürger beispielsweise Tribut, Zoll oder Zehnt zahlen. Während heute nur Geldleistungen durch das
Finanzamt erhoben werden, wurden Steuern früher durchaus auch mit Naturalien beglichen.
Erst der schottische Moralphilosoph Adam Smith, der als der Begründer der klassischen Volkswirtschaftslehre gilt, stellte 1776 vier Grundsätze auf, nach denen künftig die Steuern erhoben wurden - und die heute noch leicht modifiziert gelten: Gleichmäßigkeit der Besteuerung, Bestimmtheit der Steuergesetze, Bequemlichkeit der Besteuerung und Wohlfeilheit der Steuererhebung. Heutzutage stellt man an die Steuern folgende Grundanforderungen: Gerechtigkeit, Ergiebigkeit, Unmerklichkeit und Praktikabilität.
Steuererhebung durch das Finanzamt
Eine Steuererhebung ist das verwaltungstechnische Verfahren, das ein
Finanzamt unternimmt, um eine Besteuerung durchzuführen. Das Verfahren gliedert sich in drei Phasen:
- Ermittlungsverfahren: Bei dem Ermittlungsverfahren prüft das
Finanzamt, ob und in welchem Umfang bei einer Person oder einem Unternehmen ein Steuerentstehungstatbestand vorliegt. Dabei kann das
Finanzamt Bürgern Pflichten (wie die Steuererklärungspflicht) und Rechte (beispielsweise eine Steuerfahndung) gewähren.
- Das Ziel dieses Verfahrens: Das
Finanzamt soll ein genaues Bild der tatsächlichen Verhältnisse erhalten.
- Festsetzungsverfahren: Nachdem die Besteuerungsgrundlage ermittelt wurde, setzt das
Finanzamt die Steuer durch einen Steuerbescheid fest.
- Beitreibungsverfahren: Nach dem Festsetzungsverfahren sorgt das
Finanzamt für die Verwirklichung der Steueransprüche. Das kann entweder durch Zahlung, durch Aufrechnung oder durch Vollstreckung geschehen.
ELSTER und das Finanzamt
ELSTER ist eine Abkürzung, die für "Elektronische Steuererklärung" steht.
ELSTER ist ein Projekt der Steuerverwaltung zur automatisierten Abgabe der Steuererklärungen und Steueranmeldungen. Das
Finanzamt erhält die Steuererklärung durch das Programm über das Internet und kann so Kapazitäten entlasten. Seit 2005 sind alle Arbeitgeber und Unternehmer verpflichtet, bestimmte Steuer-Dokumente elektronisch an das
Finanzamt zu übermitteln.
Der Benutzer muss seine Steuerdaten in das Programm eingeben. Die Daten werden geprüft, verschlüsselt und an das
Finanzamt übermittelt. Die Akzeptanz von
ELSTER steigt: 2008 haben bereits 8,2 Millionen Bürger ihre Steuererklärung elektronisch an das
Finanzamt übermittelt. Außerdem wurden 41 Millionen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und 19 Millionen Lohnsteueranmeldungen über das Internet übertragen.