Kfz-Zulassung
Mit der
Kfz-Zulassung bezeichnet man die amtliche
Zulassung von Fahrzeugen für den Verkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Seit dem 1. März 2007 gilt die Verordnung über die
Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (kurz: Fahrzeug-Zulassungsverordnung, FZV). Sie hat als Bundesrechtsverordnung die zulassungstechnischen Teile der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) abgelöst und normiert nun die
Kfz-Zulassung, also die
Zulassung von Fahrzeugen zum öffentlichen Straßenverkehr.
Je nach Art des Fahrzeugs (Neuwagen, Gebrauchtwagen) benötigt man für die
Kfz-Zulassung unterschiedliche Dokumente wie beispielsweise Prüfberichte über die Haupt- und Abgasuntersuchung, Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung und Personalausweis.
StVZO/FZV
Die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung ist eine Rechtsverordnung, erlassen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Früher hat sie die Vorschriften bei der
Kfz-Zulassung geregelt und wird nun in der derzeit geltenden Form aufgelöst und in andere Verordnungen überführt. Vorgesehen sind neben der FZV, welche vor allem den Bereich
Kfz-Zulassung betrifft, eine Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (FGV) und eine Fahrzeug-Betriebs-Verordnung (FBV). Mit der Einführung dieser Verordnungen wird die StVZO wohl endgültig abgeschafft werden.
Wichtige Dokumente für die Kfz-Zulassung
Wer eine
Kfz-Zulassung von Neu- oder Gebrauchtwagen durchführen möchte, braucht folgende Dokumente:
- Gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder aktueller Meldebestätigung
- bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- bzw. Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- Vollmacht für Beauftragte und deren Ausweisdokumente, bei Minderjährigen gegebenenfalls noch eine Einverständniserklärung beider Elternteile
- Alter Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Elektronische Versicherungsbestätigung
- Prüfberichte über die gültige Haupt- und Abgasuntersuchung
- falls vorhanden: altes Kennzeichen
- Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Kfz-Steuer.
Bei der
Kfz-Zulassung eines Oldtimers benötigt man außerdem noch ein Gutachten zur Einstufung als Oldtimer. Wer eine
Kfz-Zulassung als juristische Person, GbR oder Verein durchführen möchte, muss das Fahrzeug am Ort des Firmensitzes zulassen. Außerdem ist die
Kfz-Zulassung hierbei nur auf einen benannten Vertreter der Firma oder des Vereins möglich.
Besonderheiten bei der Kfz-Zulassung
Bei der
Kfz-Zulassung gibt es einige Ausnahmen und Besonderheiten:
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Saisonkennzeichen:
Saisonkennzeichen werden mit einem begrenzten Gültigkeitszeitraum ausgestellt, beispielsweise von April bis Oktober. Diese Art der temporären
Kfz-Zulassung eignet sich beispielsweise für Cabrio-Fahrer, die ihr Fahrzeug im Winter nicht nutzen möchten.
Saisonkennzeichen wurden 1995 eingeführt - davor musste man das Fahrzeug immer neu an- beziehungsweise abmelden.
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Oldtimerkennzeichen: Diese Art der
Kfz-Zulassung ist Oldtimer-Fahrzeugen vorenthalten - also Fahrzeugen, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind. Nach der eigentlichen Nummer folgt ein "H" am Kennzeichen.
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Kurzzeitkennzeichen:
Kurzzeitkennzeichen sind Kennzeichen für Fahrzeugüberführungen und Prüf- oder Probefahrten. Diese Art der
Kfz-Zulassung gilt höchstens fünf Tage. Fahrzeuge, die mit einem
Kurzzeitkennzeichen zugelassen sind, sind von den Regelungen der Umweltplakette ausgenommen. Außerdem braucht man bei dieser Art der
Kfz-Zulassung keine gültige AU-/HU-Bescheinigung.