Der Begriff Lohnsteuerhilfe bezeichnet die professionelle, meist kostenpflichtige Hilfe bei der Anfertigung der Lohnsteuererklärung und anderen Steuererklärungen. [mehr anzeigen]
Die Lohnsteuerhilfe im Verein ist meist sehr günstig. Oftmals ist der Mitgliedsbeitrag,
den man zu entrichten hat, gestaffelt nach dem Einkommen. Damit sind alle
Leistungen der Lohnsteuerhilfe abgegolten, also die steuerliche Beratung, das Erstellen
der Einkommenssteuererklärung für das Finanzamt, das Überprüfen von
Steuerbescheiden und die Hilfe bei Einsprüchen, falls der Steuerbescheid von
der Steuerklärung abweicht.
Die
Lohnsteuer berät meist bei folgenden Angelegenheiten: Einkommenssteuererklärung,
Kindergeld, Eigenheimzulage, Altersvorsorgezulage, Steuerbescheide, Rechtsmittelprüfung,
Freistellungsauftrag, Investitionszulage, Steuererstattungshöhe und bei der
Wahl der richtigen Steuerklasse. Bei den meisten dieser Angelegenheiten berät
die Lohnsteuerhilfe nicht nur, sondern hilft auch bei der Antragsstellung.
Der
wohl wichtigste Aspekt einer Lohnsteuerhilfe ist die Beratung und Erstellung
von Einkommenssteuererklärungen. Hier gibt es viele Dinge, die zu beachten
sind, da ein Arbeitnehmer nicht wie in Firmen üblich über eine Buchführung verfügt, der Arbeitnehmer
muss beispielsweise alle Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit, Renten,
Versorgungsbezügen, Unterhaltsleistungen und selbst genutztem Wohneigentum
angeben, ebenso wie die Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und
Verpachtung und andere Einkünfte. Allerdings ist zu beachten, dass die
Lohnsteuerhilfe nicht bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit hilft - für
diese Fälle muss man sich an einen Steuerberater in
München wenden.
Um
hohe Professionalität zu gewährleisten, wird die Lohnsteuerhilfe regelmäßig
durch die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde überprüft, insbesondere auf die
fachliche Eignung der Leiter der Lohnsteuerhilfe. Der Leiter lässt sich in der
Regel fachlich weiterbilden, viele Vereine der Lohnsteuerhilfe unterziehen
ihren Leiter selbst jährlich einer Prüfung.
Berater
in der Lohnsteuerhilfe sind genauso wie Steuerberater an gewisse Vorschriften
gebunden. So müssen sie beispielsweise gewissenhaft, sachgemäß und verschwiegen
arbeiten. Die Lohnsteuerhilfe muss zur Absicherung der Vereinsmitglieder eine
Berufshaftpflichtversicherung abschließen um ihre Mitglieder vor
Vermögensschäden abzusichern.
Die Lohnsteuer ist in Deutschland eine Erhebungsform der Einkommenssteuer und wird auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit angewendet. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Beim Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber wird der Jahressteuerbeitrag so berechnet, dass er mit der Einkommenssteuer absolut identisch ist. Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer, es handelt sich also um eine direkte Steuer. Jedoch hat der Arbeitgeber bei jeder Lohnabrechnung die Lohnsteuer zu berechnen, vom Bruttolohn einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Der Arbeitgeber haftet für die korrekte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer und kann im Rahmen einer Außenprüfung seitens der Finanzverwaltung für Unkorrektheiten in Anspruch genommen werden. Früher wurde dies als Lohnsteuerjahresausgleich online machen bezeichnet.
Wenn
Sie Hilfe
bei der Lohnsteuererklärung brauchen und ihren Lohnsteuerjahresausgleich online machen
möchten, dann finden Sie in München circa 50 Lohnsteuerhilfe e.V..
Vereine
für Lohnsteuerhilfe in München finden Sie auf diesen Seiten. In München finden
sie passende Beratung, Seminare und Unterlagen
für eine Lohnsteuererklärung.
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Milbertshofen
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