Notar
Allgemeines zum Notar
Notare bilden in ihrer Gemeinschaft als Berufsstand ein sogenanntes Organ der vorsorgenden Rechtspflege und sind zuständig in erster Linie für Beurkundungen. Der
Notar ist somit für viele Menschen eine Person, die für besonders einschneidende rechtliche Weichenstellungen im Leben benötigt wird und deshalb absolutes Vertrauten genießen muss. Rechtlich formuliert, ist ein Notar ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er wird vom Landesjustizminister für einen bestimmten Amtsbezirk bestellt und der Dienstaufsicht durch die Präsidenten des Land- und Oberlandesgerichts sowie der jeweiligen Justizminister unterstellt. Zur Regelung der grundsätzlichen Rechtsverhältnisse gilt die Bundesnotarordnung.
Voraussetzungen eines Notars
Notare müssen Volljuristen sein und die Befähigung zum Richteramt haben; sie sind von ihrer Ausbildung her absolute Spitzenjuristen. Notare müssen unparteiisch und unabhängig sein und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Notare erhalten Gebühren und können auch als unparteiische Betreuer, beschrieben werden.
Aufgabenbereiche der Notare
Informationen über die Aufgaben und Kosten des
Notars und zu Aufgabenbereichen wie Erbe, Schenkung, Ehe, Partnerschaft, Immobilien, Unternehmen, Vorsorge oder Kinder erteilen in Bayern und München der Bayerische Notarverein, die Landesnotarkammer und die Notarkasse. Der Begriff "Notar" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet: Geschwindschreiber. Zurzeit amtieren in Deutschland zirka 9000 Notare. Wer sich erstmals um ein Notaramt bewirbt, darf nicht älter als 60 Jahre sein; das Amt darf bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres ausgeübt werden. Notare arbeiten vor allem an der Beurkundung von Rechtsgeschäften jeder Art und der Beglaubigung von Unterschriften.
Kerntätigkeiten der Notare
Ihre Kerntätigkeit erstreckt sich auf die hauptsächlichen Rechtsgebiete Grundstücksrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht. Dabei geht es vor allem um Grundpfandrechte, Grunddienstbarkeiten, Grundstücksübertragungen, Vorsorgevollmachten, Eheverträge, Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen, Kindschaftsrecht, Umwandlungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen und Satzungsänderungen. Auch Testamente können
notariell beurkundet werden. Wichtige Amtspflichten des
Notars sind auch Aufklärung und Belehrung über rechtliche Pflichten. Bei Verstößen haftet der
Notar, auch dies ist eine Besonderheit, mit seinem gesamten Vermögen. Bekannt ist vielen der Anblick des Dienstsiegels, das jedem Notar für seine Tätigkeit zur Verfügung steht. In München haben viele Notare ihren Sitz und stehen als vertrauensvolle Ansprechpartner zur Verfügung.