versteht man die Veröffentlichung von wirtschftsrelevanten Informationen über eine Privatperson oder ein Utnernehmen.
Wirtschatfsauskünfte werden von einer so genannten Wirtschaftsauskunftei getätigt und nur an Unternehmen weitergegeben, die diese Informationen im Rahmen einer Bonitätsprüfung nutzen. Dabei reicht es laut Bundesdatenschutzgesetz, dass die Auftragsfirma lediglich ein Interesse hinsichtlich einer Bonitätsprüfung äußert. Auch bei einer Geschäftsanbahnung, Forderungseinzügen oder Kauf- Miet- und Leasingvertragsabschlüssen jeglicher Art ist eine Auskunftseinholung über eine Privatperson oder ein Unternehmen erlaubt. Dabei muss sich die Wirtschaftsauskunftei strikt an die Gesetze der Datenschutzbestimmungen halten, die den Missbrauch von gesammelten Daten verhindern sollen. Dafür arbeiten Wirtschaftsauskunfteien mit Datenschutzbeauftragten eng zusammen. Diese helfen zum Beispiel dabei eingehende Anfragegründe auf Ihre Berechtigung zu prüfen. Weiterhin agieren die Datenschutzbeauftragten als neutrale Sachverständige, hinsichtlich Datenschutzfragen oder Datenschutzstreitfällen.
Wo kommen die Daten bei einer Wirtschaftsauskunft her?
Für eine Wirtschaftsauskunft nehmen Auskunfteien in München oft eine Selbstbefragung von Firmen oder Personen vor. Neben der Selbstbefragung bedienen sich Wirtschaftsauskunfteien auch allgemein öffentlich zugänglichen Quellen, wie Telefon- und Adressbüchern sowie anderen Publikationen, die Auskunft über Insolvenzverfahren, Vergleiche oder Betriebsgründungen geben. Auch in der öffentlichen Registern, wie dem Handels- und Vereinsregister, lassen sich brauchbare Informationen finden. Ergänzend nimmt eine Wirtschaftsauskunftei auch ab und zu noch eine Befragung von Geschäftspartnern oder Nachbarn der Zielperson vor. Meistens arbeiten Wirtschaftsauskunfteien eng mit einem
Inkassobüro zusammen. Manche
Wirtschaftsauskunfteien beschäftigen für die Datensammlung einen eigenen Detektiv oder arbeiten mit einer externen
Detektei in München zusammen.