Aktenvernichter Brancheninformation
Die Aktenvernichtung erfolgt gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
[mehr anzeigen] Vernichtet werden kompletten Aktenordner einschließlich Metall und Fremdstoffen oder Datenträger - die sogenannte Elektronikentsorgung.
Angeboten wird von vielen Firmen auch eine schriftliche Vernichtungsgarantie.
Das Service mancher Firmen umfasst mobile Aktenvernichtung vor Ort- oder Abholung und Vernichtung in der stationären Anlage.
Durch kostenlose Bereitstellung von Sicherheitscontainern erfolgen keine An- und Abfahrtskosten, keine Personalkosten. Dadurch ist ein umweltbewusstes Recycling der Rohstoffe gesichert.
Auf Anfrage gibt es natürlich auch Mengen- und Dauernachlässen.