Wirtschaftsprüfer in München - Forstenried

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Wirtschaftsprüfer Brancheninformation

Wirtschaftsprüfer München

Der Begriff Wirtschaftsprüfer bezeichnet den Beruf beziehungsweise das öffentliche Amt, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, die ordnungsgemäße Buchführung und den Jahresabschluss eines Unternehmens zu prüfen.
Oftmals wird auch von Wirtschaftsprüfung gesprochen - das ist ein Unternehmen, in dem ein Wirtschaftsprüfer normalerweise arbeitet.
Neben der Wirtschaftsprüfung übernehmen Wirtschaftsprüfer auch häufig Aufgaben der Steuerberatung - das bedeutet, dass sie ihre Klienten vor den Finanzbehörden vertreten. Günstige und preiswerte Wirtschaftsprüfer findet man im Branchenbuch Die Münchner, auch unter dem Stichwort Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Das Berufsbild Wirtschaftsprüfer

Gesetzlich geregelt ist eine Reihe von Aufgaben, welche die Tätigkeit vom Wirtschaftsprüfer bestimmen. Dazu gehören:

- Prüfungstätigkeit: Der Wirtschaftsprüfer führt betriebswirtschaftliche Prüfungen aus. Die wichtigste Aufgabe ist die gesetzlich festgelegte Prüfung von Jahresabschlüssen und Lageberichten der betreffenden Firma, außerdem zählen auch die Prüfung von Konzernabschlüssen und Konzernlageberichten zur Aufgabe vom Wirtschaftsprüfer.
- Steuerberatung: Ein Wirtschaftsprüfer hilft seinem Klienten auch bei steuerlichen Fragen, da er sich auf diesem Gebiet ebenfalls gut auskennt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vertritt ihn dabei vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten.
- Gutachter- und Sachverständigentätigkeit: Der Wirtschaftsprüfer engagiert sich auch als Gutachter beziehungsweise Sachverständiger in der wirtschaftlichen Betriebsführung. Dazu gehört beispielsweise die Tätigkeit der Unternehmensbewertung.
- Unternehmensberatung: Ein Wirtschaftsprüfer kann auch in der Unternehmensberatung tätig sein und das betreffende Unternehmen in allen unternehmerischen und wirtschaftlichen Belangen beraten.
- Rechtsberatung: Neben diesen Aufgaben ist der Wirtschaftsprüfer häufig auch im Bereich Rechtsberatung tätig.

Pflichten vom Wirtschaftsprüfer

Der Beruf des Wirtschaftsprüfers bringt einige wichtige Pflichten mit sich, die ebenfalls gesetzlich geregelt sind. Dazu zählen: Unabhängigkeit, Unbefangenheit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit, Gewissenhaftigkeit, Eigenverantwortung und Berufswürdiges Verhalten.
Alle diesen Pflichten sind bei der Arbeit der Wirtschaftsprüfung enorm wichtig. Ohne Unabhängigkeit beispielsweise könnte der Wirtschaftsprüfer nicht unbeeinträchtigt urteilen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit etwa ist die Grundlage für das Vertrauensverhältnis mit dem Mandanten.

Wie wird man Wirtschaftsprüfer?

In Deutschland gelten strenge Regeln für die Zulassung zum Wirtschaftsprüfer. Wer hierzulande in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft arbeiten will, muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorweisen. Ausnahmsweise reicht auch die langjährige Tätigkeit für einen Wirtschaftsprüfer. Ferner sind mindestens drei Jahre Prüfungstätigkeit erforderlich.
Daneben muss der Wirtschaftsprüfer aber auch andere Qualifikationen mitbringen beziehungsweise Voraussetzungen erfüllen, wie etwa den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, das Recht, öffentliche Ämter zu bekleiden, geordnete Vermögensverhältnisse, gesundheitliche Eignung und berufspflichtkonformes Verhalten. Man sieht, die Ansprüche sind groß - umso besser ist aber die Qualität vom Wirtschaftsprüfer.

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