Rechtsanwalt Familienrecht in München

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Rechtsanwalt Familienrecht München


Unter einem Rechtsanwalt für Familienrecht versteht man einen Anwalt, der sich auf das Familienrecht (Ein Teilgebiet des Zivilrechts) spezialisiert hat.

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen einer Ehe, einer Familie, einer Verwandtschaft und einer Lebenspartnerschaft. Ferner beschäftigt sich ein Rechtsanwalt für Familienrecht mit den gesetzlichen Vertretungsfunktionen, der rechtlichen Betreuung, mit dem Vormundschaftsverhältnis und mit der Pflegschaft. Der Aufgabenbereich eines Anwaltes für Familienrecht überschneidet sich teilweise mit denen eines Fachanwaltes für Erbrecht, eines Anwaltes für Scheidungen und eines Anwaltes für das Jugendstrafrecht.

Aufgaben von Rechtsanwälten für Familienrecht in München

Rechtsanwälte für Familienrecht besitzt eine Vielzahl von Aufgaben. Zum einen berät der Fachanwalt für Familienrecht seinen Mandanten über dessen Lage und Aussichten vor Gericht. Außerdem ist haben Rechtsanwälte für Familienrecht die Funktion des juristischen Beistandes. In München wenden sich Klienten vor allem bei einer Trennung bzw. einer Scheidung an einen Rechtsanwalt für Familienrecht oder aber auch um das Umgangs- und Besuchsrecht mit Kindern zu ändern. Auch bei Unterhaltsfragen, mietrechtlichen Fragen bei einer Trennung sowie bei Renten- und Versorgungsausgleich bei einer Scheidung, kann man sich an einen Rechtsanwalt in München wenden, der sich auf Familienrecht spezialisiert hat. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann man z.B. auch für die Gestaltung von einem Ehevertrag, einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder einer Trennungsvereinbarung aufsuchen. Anwälte für Familienrecht helfen ihnen auch bei verwandten Themengebieten wie etwa dem Testament, dem Erbvertrag oder der Erfolge.

Rechtsanwalt Familienrecht: Eherecht in München

Ein Fachanwalt für Familienrecht beschäftigt sich u.a. auch mit den Gesetzgebungen des Eherechts. Das Eherecht beinhaltet alle Rechte und Pflichten, die durch das Eingehen einer Ehe entstehen. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht in München kann man auch bei einer Scheidung zu Rate ziehen. Beim Eherecht werden z.B. die Wirkungen eines Eheversprechens (Verlöbnis), das Eingehen einer Ehe (Ehefähigkeit, Eheverbote, Ehefähigkeitszeugnis, Eheschließung), der Aufhebung einer Ehe (die Scheidung) und der Wiederverheiratung erläutert. Ein Fachanwalt für Familienrecht beschäftigt sich u.a. mit dem ehelichen Güterrecht sowie mit Fragen zu dem Unterhalt- und Versorgungsausgleich. Hier werden vermögensrechtliche Fragen, die durch die Eheschließung bzw. durch eine Ehescheidung entstehen können beantwortet. Das Eherecht beinhaltet nicht nur Rechtsnormen rund um die Ehe, sondern auch Personen gleichen Geschlechts gegründete Lebenspartnerschaften. Ähnlich wie bei einer bürgerlichen Ehe werden hier Wirkung und Aufhebung einer Lebenspartnerschaft mit den entsprechenden vermögensrechtlichen Folgen geregelt.

Rechtsanwalt Familienrecht: Kindschaft- und Verwandtschaftsrecht in München

Rechtsanwälte für Familienrecht beschäftigen sich auch in München mit dem Kindschaft- und Verwandtschaftsrecht. Dieses Gesetz umfasst die Gesamtheit aller Bestimmungen, die die Entstehung sowie die Auswirkungen eines Kinderverhältnisses regeln. Hierzu werden die Abstammungen, die Unterhaltspflicht unter Verwandten, das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern, die elterliche Sorge und die Annahme eines Kindes (Adoption) geregelt. Haben sie Fragen zu dem Kindschaft- und Verwandtschaftsrecht können sie sich an einen Rechtsanwalt für Familienrecht wenden.

Rechtsanwalt Familienrecht: Betreuungs- und Pflegschaftrecht in München

Das Betreuungs- und Pflegschaftrecht beschäftigt sich mit den Verwandtschaft ersetzenden Funktionen, wie Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft. Diese Vorschriften finden nur für Personen Anwendung, die ihre (rechtlichen) Angelegenheiten nicht mehr persönlich besorgen können. Bei der Vormundschaft wird ein Vormund als gesetzlicher Vertreter einer minderjährigen Person (Mündel), für die keine elterliche Sorge besteht oder deren Eltern in personen- und vermögensrechtlichen Angelegenheiten nicht zur Vertretung berechtigt sind, eingesetzt, der die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge übernimmt. Unter Betreuung wird von einem Rechtsanwalt für Familienrecht bzw. dem Gesetzgeber nicht eine soziale oder medizinische Dienstleistung verstanden, sondern die rechtliche Vertretung einer volljährigen Person, die aufgrund der psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine rechtlichen Angelegenheiten teilweise oder ganz nicht erledigen kann. Bei der Pflegschaft hingegen wird für einen bestimmten Bedarf ein gesetzlicher Vertreter bestellt, der für den Betroffenen bestimmte Interessen wahrnimmt, da er selbst nicht in der Lage ist oder ein bereits gesetzlicher Vertreter hiervon ausgeschlossen ist.

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