Rechtsanwalt Jugendstrafrecht in München

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Rechtsanwalt Jugendstrafrecht München


Unter einem Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht versteht man einen Münchner Anwalt, der seinen Tätigkeitsschwerpunkt auf das Jugendstrafrecht gelegt hat.

Das Jugendstrafrecht stellt eine Sonderform des Strafrechtes für junge Täter da. Die Beschuldigten befinden sich im Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter. Bei einem Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht handelt es sich meistens um einen Fachanwalt für Strafrecht, der sich auf das Jugendstrafrecht spezialisiert hat. Auch manche Anwälte für Familienrecht in München haben sich zusätzlich auf das Jugendstrafrecht spezialisiert.

Welche Art von Mandanten betreuen Rechtsanwälte für Jugendstrafrecht in München?

Das ein Kind entwicklungspsychologisch erst in einem bestimmten Alter dazu fähig ist, das Unrecht einer Tat einzusehen und dieser Einsicht nach gemäß zu handeln, fließt dieser Aspekt auch in das Strafgesetzbuch mit ein. In der Bundesrepublik Deutschland sind Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht überschritten haben nicht strafmündig. Deshalb kommt diese Personengruppe für die Rechtsanwälte für Jugendstrafrecht in München nicht in Frage. Das Jugendstrafrecht findet bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren grundsätzlich uneingeschränkte Anwendung. Auch bei Heranwachsenden, also junge Täter zwischen 18 - 21 Jahren, können in einzelnen Teilen, Elemente aus dem Jugendstrafrecht angewendet werden. Deshalb wird auch diese Altersgruppe vor Gericht häufig von einem Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in München vertreten. Ob die Strafe zu Gunsten des Täters als Jugendstrafe eingestuft wird ist von der persönlichen Reife des Angeklagten abhängig. Rechtsanwälte für Jugendstrafrecht berufen sind häufig auf die sogenannte "Marburger Richtline".

Diese Richtlinie stammt aus dem Jahr 1954 und stellt dem Gericht sowie dem Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht gewisse Kriterien zur Verfügung, die ihnen zur Einstufung (ob Jugendstrafe oder Erwachsenenstrafrecht) erheblich helfen. Ein Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in München kann sich zum Beispiel auf die Naivität, die Hilflosigkeit, die mangelhafte Ausbildung der Persönlichkeit oder auch auf die mangelnde Eigenständigkeit seines Mandanten berufen, um ein Urteil nach Jugendstrafrecht zu erwirken. Diese Einstufung kann auch durch ein psychologisches Gutachten gestärkt werden. Ein Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht arbeitet in München in einer Anwaltskanzlei als Mitarbeiter oder selbstständig. Ein Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht berät seinen Mandanten ausführlich über seine Lage, die rechtlichen Folgen, über die anstehenden Gerichtskosten und über die möglichen Strafen.

Die Jugendstrafe in München

Eine Jugendstrafe ist eine für das Jugendstrafrecht konzipierte Freiheitsstrafe und wird meistens nur bei besonderer Schwere der Schuld verhängt. Es ist sowohl von der Straftat als auch von dem Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in München abhängig, wie hoch die Strafe dauert. Die Jugendstrafe dauert mindestens 6 Monate und maximal 5 Jahre. In vielen Fällen gelingt es einem Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht die Strafe aus Bewährung auszusetzen. Wiederholungstäter haben es damit erheblich schwerer. Dem Jugendstrafrecht liegt das normale Strafrecht zu Grunde.

Im Jugendgerichtsgesetz wird lediglich der Anwendungsbereich, die besonderen Rechtsfolgen, das Jugendstrafverfahren, Besonderheiten bei Vollstreckung und Vollzug des Jugendstrafrechts sowie Sondervorschriften für jugendliche Soldaten in der Bundeswehr geregelt. Grundsätzlich herrscht im Jugendstrafrecht der Grundsatz der Erziehung vor der Strafe. Die meisten Strafen im Jugendstrafrecht haben zwar einen Sanktionscharakter, dennoch kann sich ein Rechtsanwalt für Jungendstrafrecht stets auf den Erziehungsaspekt einer möglichen Strafe für seinen Mandanten berufen. Auch in München arbeitet ein Anwalt für Jugendstrafrecht meistens eng mit der Jugendgerichtshilfe zusammen. Diese besteht aus Sozialarbeitern und bringen pädagogische Gesichtspunkte in Verfahren nach dem Jugendstrafrecht ein.

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