Arbeitsmedizinischer Dienst Brancheninformation
Betriebe, die keinen Betriebsarzt beschäftigen, entscheiden sich für arbeitsmedizinische Dienste.
[mehr anzeigen] Gebrauch davon machen die BG BAU, BG Nahrungsmittel und Gaststätten, Binnenschiffahrts und See-Berufsgenossenschaft.
Diese Büros bieten beispielsweise individuelle Beratung, ergonomische Arbeitsgestaltung, Vorträge, Workshops oder Seminare nach Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes und BGV A2 an.
Den Umfang des Vertrages kann man individuell vereinbaren.