Ein Verkehrsmittel zur Personenbeförderung wird als Taxi bezeichnet. [mehr anzeigen]
Das erste Taxiunternehmen Deutschlands wurde von Friedrich Lutzmann 1893 gegründet. Heute sind in Deutschland etwa 50.000 Taxis zugelassen. 80 Prozent davon gehören zu einer Taxizentrale mit einem entsprechenden Kundendienst. Die gesetzliche Grundlage für den Taxiverkehr ist in Deutschland im Personenbeförderungsgesetz geregelt. Ein Taxi darf maximal neun Personen, einschließlich des Fahrers, befördern. Wer in Deutschland Taxifahrer werden möchte, braucht einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung. Diesen kann man in einer ganz normalen Fahrschule erwerben. Außerdem benötigt ein Taxifahrer zwei Jahre Fahrpraxis, ein Führungszeugnis, eine Tauglichkeitsuntersuchung und eine Ortskundeprüfung.
Unter Funktaxi bzw. ein Taxi Ruf versteht man eine
Taxifahrt, welche telefonisch oder durch andere Kommunikationswege vom Kunden,
bei einer Funkleitstelle, einer Taxizentrale z.B. zum Flughafen München
bestellt werden kann. Danach wird dieses per Funk zum Startpunkt der Taxifahrt
beordert. In vielen Großstädten wie München ist bereits eine Umstellung auf den
Digitalfunk, sprachlos und mit einem Display am Armaturenbrett, erfolgt. Bei
der Taxidisposition gehören GPS-gestützte Funkleitsysteme mittlerweile zum
Alltag.
Ein großer Vorteil solcher Funktaxis sind die besser
ausgenutzten Kilometer, da die Autos in München am Fahrtziel
gleich auf einen neuen Auftrag warten kann. Somit ist es möglich mindestens
dreiviertel der gesamten Fahrtzeiten mit Fahrgästen zu belegen.
Der Fahrtpreis eines Taxiunternehmens in München wird durch eine bestimmte Methode ermittelt: Der Taxifahrer schaltet zu Beginn der Fahrt das Taxameter, ein Gerät zur Ermittlung des Fahrpreises nach bestimmten Tarif, ein und rechnet am Ende der Fahrt mit dem Kunden ab. Manchmal wird auch ein bestimmter fester Fahrpreis vereinbart, vor allem wenn es sich um Standartstrecken, beispielsweise ein Taxi zum Flughafen München, Messe München oder zur Allianz Arena handelt.
Unter einem Taxi versteht man in Deutschland Kraftfahrzeuge, die in einer bestimmten Farbe mit hohem Wiedererkennungswert lackiert sind. In Deutschland sind Taxis gelb und haben ein Taxi-Schild auf dem Dach. Meist sind Taxis Limousinen, es kommen aber auch Großraumlimousinen, Kombi-Pkws und Kleinbusse zum Einsatz. Daneben gibt es aber auch noch andere Formen von Taxis, wie Sammeltaxis, Anruf-Sammeltaxis, Wassertaxis, Lufttaxis, Frauentaxis, Schülertaxis, Motortaxis und andere Sonderformen. Manche Firmen verwenden den Begriff Taxi auch für Ihre Transportdienste wie beispielsweise das Pizzataxi, Videotaxi, Möbeltaxi und sogar das Blumentaxi. Das Kraftfahrzeug ist üblicherweise folgendermaßen ausgestattet: Taxameter, Dachschrift mit der Aufschrift "Taxi", einer Ordnungsnummer in der Heckscheibe sowie der Name und die Anschrift des Unternehmens im Innenraum, Taxiaufkleber des gültigen Taxitarifs der Gemeinde, Funkgerät, Kindersitze, Alarmeinrichtung und meist Kartenlesegerät für die bargeldlose Bezahlung.
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