- Abstellung der Schadensursachen: Nach einer ersten Begutachtung beziehungsweise sofort nach Auftreten des Wasserschadens sollte die Schadensursache fest- und abgestellt werden. Dazu gehört insbesondere die Absperrung sämtlicher Sperrventile. Zur Sicherheit sollte auch vor der Wasserschadenbeseitigung die Stromversorgung abgestellt werden. Sofort wird bei der Wasserschadenbeseitigung auch mit dem Abpumpen beziehungsweise Entfernen des restlichen Wassers begonnen.
- Schadensevaluation: Der Fachmann für Wasserschadenbeseitigung wird dann (gegebenenfalls unter Hinzuziehung weiterer Fachmänner beziehungsweise Sachverständiger) den Schaden genauestens evaluieren und die weiteren Vorgänge der Wasserschadenbeseitigung darauf abstimmen.
- Trockenphase: Bei dieser Phase der Wasserschadenbeseitigung wird mit Hilfe von speziellen Luftentfeuchtern, Mikrowellengeräten oder chemischen Verfahren der baulichen Substanz die Feuchtigkeit entzogen.
- Renovierungsphase: In der Renovierungsphase wird der ursprüngliche bauliche Zustand von Wänden, Decken und Böden wiederhergestellt. Je nach Wasserschaden reicht einfaches streichen oder müssen aufwendige bauliche Neuerungen bis hin zum komplett neuen Innenausbau durchgeführt werden.
- Abschließende Beratung: Dies ist mitunter die wichtigste Phase der Wasserschadenbeseitigung. Nachdem die Wasserschäden beseitigt sind, gilt es die vorher festgestellte Schadensursache möglichst langfristig, gegebenenfalls durch bauliche Neuerungen oder spezielle Verhaltensregeln abzustellen, damit eine Wasserschadenbeseitigung in naher Zukunft möglichst nicht mehr von Nöten ist.
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