Zeitarbeit bezeichnet eine befristete Arbeitsaufnahme mit dem Zweck, kurzfristige Personalengpässe zu überbrücken und Arbeitslosen eine befristete Anstellung zu ermöglichen. [mehr anzeigen]
Arbeitnehmer können durch eine Anstellung auf Basis der befristeten Arbeit, die Arbeitslosigkeit beenden und somit an Berufserfahrung gewinnen. Im Bereich der höher qualifizierten Zeitarbeit ist ein Motiv für diese Art von Arbeit, in mehrere differenzierte Unternehmen einzusteigen und kennenzulernen, ohne dass eine Kündigung folgen muss.
In Deutschland speziell auch in München gibt es
Zeitarbeit für jegliche Qualifikation und in jeder Branche. Weitverbreitet
ist Zeitarbeit beispielsweise bei Friseuren, Kindergärtnern
oder bei Angestellten in einem Schreibbüro
in München. Von der Zeitarbeit ausgenommen sind allerdings Betriebe des
Bauhauptgewerbes, denn dort erlaubt der Gesetzgeber keine Zeitarbeit. Von einem
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann man sich diese Regeln entsprechend erläutern
lassen. Es existieren ungefähr 7.000 Zeitarbeitsunternehmen. Das ist vergleichsweise
wenig: nur etwa ein Prozent der arbeitenden Bevölkerung werden von
Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt. Seit dem 1. August 2008 gibt es in
Deutschland den Ausbildungsberuf des Personaldienstleistungskaufmannes/-frau.
Unter den Zeitarbeitsfirmen in München gibt es sowohl
Allrounder, die eine große Sparte an Branchen abdecken, als auch spezialisierte
Arbeitnehmerüberlassungen. Wie z.B. das sogenannte Personalleasing, die sich
auf Fernfahrer, Handwerker oder bestimmte kaufmännische Berufe spezialisiert haben.
Bei einem Zeitarbeitsverhältnis besteht ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Zeitarbeiter, der Zeitarbeitsfirma und dem Kundenunternehmen der Zeitarbeitsfirma:
Arbeitnehmer: Ein Zeitarbeiter steht in einem Beschäftigungsverhältnis zu dem Verleiher - also der Zeitarbeitsfirma - mit den arbeitsvertraglichen, tarifvertraglichen und gesetzlichen Arbeitnehmerrechten. Im Gegensatz zu einem normalen Arbeitnehmer erbringt ein Mitarbeiter, der in Zeitarbeit arbeitet seine Arbeitsleistung aber nicht direkt für das Zeitarbeitsunternehmen, sondern dem Dritten, dem er überlassen wird. Der Entleiher trägt nun die Verantwortung für den Arbeitsschutz, hat aber auch das Weisungsrecht.
Zeitarbeitsfirmen: Der Arbeitsvertrag, den ein Zeitarbeitsunternehmen mit dem Angestellten schließt, gleicht einem normalen Vertrag zwischen Arbeeitarbeitsunternehmen mit dem Angestellten schließt, gleicht einem normalen Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber - mit dem Unterschied, dass Zeitarbeitsfirmen berechtigt sind, den Arbeitnehmer einer anderen Firma zu überlassen. In der Regel vereinbaren das Kundenunternehmen und die Zeitarbeitsfirma einen Stundensatz für die zu leistende Arbeitszeit - dieser Stundensatz muss nicht dem Lohn des Zeitarbeiters gleichen. Im Normalfall übernimmt eine Zeitarbeitsfirma keine Gewährleistung für die Qualität der Zeitarbeitern.
Kundenunternehmen: Das Kundenunternehmen stellt den Arbeitern der Zeitarbeit auch in München in seine Dienste, ohne jedoch arbeitsrechtliche Ansprüche erfüllen zu müssen. Ist der Arbeitnehmerüberlassungs-Vertrag zwischen Zeitarbeiter und Zeitarbeitsfirma aber unwirksam, kommt nach Paragraph 10 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Kundenunternehmen und dem Arbeiter zustande.
Es gibt eine Vielzahl von Gründen, weshalb Arbeitssuchende Zeitarbeit in Anspruch nehmen sollten. Für Arbeitnehmer ist die Zeitarbeit in München ein gutes Sprungbrett, um nach längeren Arbeitspausen durch Mutterschaft, Arbeitslosigkeit oder Krankheit wieder in den Beruf einzusteigen. Ein guter Einstieg hierfür, wäre beispielsweise der Büroservice. Andere wollen durch Zeitarbeit mehrere Unternehmen kennen lernen und sich eine große Berufserfahrung aneignen, ohne beim jeweiligen Unternehmen wieder kündigen zu müssen.
Für Kundenunternehmen liegt der Vorteil in der kurzfristigen Erreichbarkeit von zusätzlichen Arbeitskräften. Kommt es in einem Unternehmen zu einer höheren Nachfrage als gewohnt, können Arbeiter mit Hilfe von Zeitarbeit eingestellt werden. Sobald diese nicht mehr gebraucht werden, kann der Vertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen beendet werden, die Zeitarbeiter verlassen den Betrieb wieder und Kündigungen bei eigenen Mitarbeitern waren somit nicht nötig. Außerdem sparen sich die Kundenunternehmen aufwendige und kostenintensive Bewerbungsverfahren. Sollte ein Arbeiter krank werden, muss das Kundenunternehmen den Ausfall nicht bezahlen oder bekommt Ersatz gestellt.
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